Exzellente Lehre und Forschung setzen voraus, dass alle Menschen ihr Potential frei entfalten können. Je größer die soziale Vielfalt, umso kreativer und vielfältiger die Lösungen. Auch am IfKMW verfolgen wir das Ziel, ein Umfeld zu schaffen, in dem alle Angehörigen unseres Instituts gleiche Chancen haben. Wir treten ein für Chancengerechtigkeit von Geschlechtern, Familienvereinbarkeit, soziale Vielfalt frei von Benachteiligungen sowie für barrierefreie Arbeits- und Studienbedingungen.

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Foto: Christian Hüller

Barrieren sind Umweltfaktoren, die für Menschen eine Teilhabe an der Gesellschaft einschränken oder verhindern. Barrieren können demnach alle Dinge darstellen, die Inklusion verhindern. Menschen, die beispielsweise Seh-, Hör-, Sprech- oder Mobilitätsbeeinträchtigungen haben sowie an chronischen oder psychischen Erkrankungen leiden, sind in ihrem Alltag häufig mit Barrieren konfrontiert. Betroffene können sich auch einem Spektrum von verschiedenen Barrieren gegenübersehen. 

Wichtig ist: 

  • Barrieren sind vermeidbar;
  • Barrierefreiheit ist als Voraussetzung für Inklusion zu verstehen;
  • Inklusion ist die Umsetzung von Menschenrechten.

Im Kontext des Studiums bedeutet Barrierefreiheit eine gleichberechtigte Teilhabe am Studium. Erschwernisse bei der Teilhabe an Lehrveranstaltungen und bei Prüfungsleistungen sollen möglichst vermindert werden. So soll Chancengleichheit ermöglicht werden. Rechtlich ist Barrierefreiheit durch die EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments an Hochschulen vorgeschrieben, sowie in der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Sie können Ihre Dozierenden auf die von Ihnen wahrgenommenen Barrieren ansprechen und um Abhilfe bitten, wie etwa die rechtzeitige Kommunikation von Prüfungsart und -termin, die elektronische und möglichst barrierefreie Zurverfügungstellung der Folien oder leichte Leserlichkeit (siehe Kriterien der BITV 2.0).

Hinsichtlich der Rahmenbedingungen von Prüfungsleistungen können Sie sich auch an den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs wenden (siehe Eintrag Prüfungsleistungen).

Die Gleichstellung der Geschlechter betrifft alle Lebensbereiche. Auch im IfKMW verfolgen wir das Ziel, ein Umfeld zu schaffen, in dem alle Angehörigen unseres Instituts gleiche Chancen haben, unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität oder geschlechtlicher Orientierung. Um diesem Ziel näher zu kommen, bietet die Universität verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende und Mitarbeitende.

Chancengerechtigkeit der Geschlechter

Die Universität Leipzig verfolgt einen Frauenförderplan und entsprechend dem Sächsischen Frauenförderungsgesetz § 4 und konkretisiert die darin enthaltenen rechtlichen Grundlagen. Der Frauenförderplan dient dem Ziel, geschlechterspezifische und strukturelle Benachteiligungen von Frauen zu identifizieren und Maßnahmen für mehr Chancengerechtigkeit aufzuzeigen. Eine Zielsetzung des Frauenförderplanes sieht es vor, eine universitätsübergreifende Frauenförderbeauftragte zu stellen. Sie soll künftig bei allen Maßnahmen mitwirken, die Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Verbesserung der beruflichen Situation der in der Universität Leipzig studierenden und beschäftigten Frauen betreffen. Vorerst wird diese Aufgabe von den dezentralen Gleichstellungsbeauftragen ausgeführt. 

Förderungen von Frauen in der Wissenschaft

Das t.e.a.m.-Förderprogramm unterstützt weibliche Nachwuchswissenschaftlerinnen über alle Karrierestufen hinweg. Studentinnen, Promovendinnen, Postdoktorandinnen, Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen haben die Möglichkeit der Teilnahme an einem abgestimmten Mentoring, Workshops und Vernetzungsmöglichkeiten. Dieses Förderprogramm soll studierenden und beschäftigten Frauen der Universität Leipzig dabei unterstützen, fachliche Kenntnisse und Kompetenzen auszubauen und mit Herausforderungen in verschiedenen Phasen der wissenschaftlichen Laufbahn umzugehen. 

Geschlechtergerechte Sprache

Um eine konsequente sprachliche Gleichbehandlung aller Angehörigen sicherzustellen, verschreibt sich die Universität Leipzig seit dem Jahr 2021 (Senatsbeschluss vom 23. März 2021) dem Gendern mit Doppelpunkt.

Namensanpassung

Zur Unterstützung von trans* und inter* Studierenden und als wirksame Maßnahme gegen die Geschlechterdiskriminierung erkennt die Universität Leipzig den Vornamen und die Geschlechtsidentität bereits vor der amtlichen Änderung an (Rektoratsbeschluss vom 12. August 2021). Neben der Anrede der Person mit dem neuen Vornamen müssen auch die Personendaten in universitären Prozessen angepasst werden. Dies betrifft beispielsweise die Personendaten im zentralen Campus-Management-System, auf der UniCard, auf Teilnahmelisten, auf Zeugnissen oder auf Praktikumsbescheinigungen. 

Der Bachelorstudiengang Kommunikations- und Medienwissenschaft sieht ein Pflichtpraktikum vor, welches entweder im Umfang von 300 oder 900 Stunden absolviert werden kann. 

Erste Fragen zu der Organisation des Praktikums können an den Helpdesk oder die Koordinator:innen der Praktika richten.

Auch bei dieser  Prüfungsleistung kann ein Nachteilsausgleich beantragt bzw. eine für Sie passende Lösung gefunden werden, wie die Durchführung des Praktikums für Sie bestmöglich gestaltet werden kann. Wenden Sie sich hierfür am besten an die für das Praktikum zuständige Person (praktikum.bakmw(at)uni-leipzig.de) . Gegebenenfalls kann es auch hilfreich sein, den:die Gleichstellungsbeauftragte:n zu kontaktieren, um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

 

Bei Prüfungen kann es vorkommen, dass Ihnen gewisse Barrieren (siehe Barrierefreiheit) begegnen, welche aufgrund von beispielsweise Behinderungen oder chronischen Erkrankungen die Rahmenbedingung einer Prüfung erschweren. Damit Prüfungen möglichst chancengleich ablaufen, gewährt die Universität Leipzig in bestimmten Fällen Nachteilsausgleiche.

Studierende mit Behinderungen, die bei Prüfungen sowie bei Abschlussarbeiten einen Nachteilsausgleich benötigen, müssen hierfür einen Antrag beim Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs stellen. 

Die Prüfungsausschüsse sind für alle Angelegenheiten rund um die Prüfungen und die Anerkennung von Studienleistungen in einem Studiengang zuständig.

Hier sind verschiedene Anlaufstellen für Studierende und Mitarbeitende aufgeführt, die Sie innerhalb der Universität und extern für Unterstützung und Beratung kontaktieren können. Einen guten Überblick bietet auch die Themenseite “Rassismus und Rassistische Diskriminierung” der Stabsstelle Changengleichheit, Diversität und Familie der Universität Leipzig. Sie wurde  für von Rassismus betroffenen Personen erschaffen und bietet einen Überblick über Beratungsstellen, Hochschulgruppen und Safer Spaces sowie ein Lexikon über relevante Begriffe.

Universitätsintern

Zentrale:r Gleichstellungsbeauftragte:r

Der:die zentrale Gleichstellungsbeauftragte:r berät Studierende und Mitarbeitende bei Diskriminierung sowie Belästigung und Gewalt. Als gewählte:r Vertreter:in wird eine unabhängige Beratung angeboten. Die Beratung orientiert sich an Ihren konkreten Bedürfnissen – um Ihnen zu helfen, sich gegen Diskriminierung zu wehren und Ihre Rechte durchzusetzen. Sie können Ihre Probleme im vertraulichen Gespräch darstellen, um ein Bild der weiteren möglichen Schritte zu erhalten. Die Entscheidung, ob und wie Sie weiter verfahren möchten, bleibt dabei selbstverständlich ganz bei Ihnen. Ebenso ist die Vermittlung an andere Fachberatungsstellen möglich. Die Beratung erfolgt kostenfrei. Hier finden Sie weiterführende Informationen zu Rassismus und rassistischer Diskriminierung.


Beauftragte:r gegen Antisemitismus

Die Stabsstelle für Changengleichheit, Diversität und Familie hat eine Informationsseite zum Themenfeld Antisemitismus und antisemitische Diskriminierung zusammengestellt. Dort finden Sie Informationen zu Formen von Antisemitismus, Handlungsmöglichkeiten und Unterstützungsangeboten innerhalb und außerhalb der Universität.  

Prof. Dr. Gert Pickel ist Beauftragter gegen Antisemitismus und Ansprechpartner für jüdische Studierende und Mitarbeiter:innen der Universität Leipzig. Der Senat der Universität hatte im Dezember 2023 die Einrichtung dieses Amtes beschlossen, um auf den Anstieg antisemitisch motivierter Vorfälle und Diskriminierungen in Deutschland insgesamt, aber speziell auch an Hochschulen zu reagieren.

>> Für Studierende

Referat für Antirassismus des Student_innenRats

Das Referat für Antirassismus ist eine Anlaufstelle für Studierende und wirkt rassistischen, antisemitischen, rechtsextremen und nationalistischen Tendenzen und Aktionen im universitären Umfeld entgegen, vor allem vor dem Hintergrund allgemeinpolitischer und gesellschaftlicher Tendenzen. Neben dieser Aufgabe steht das Empowerment, die Unterstützung und die Organisation von Solidarität für die betroffener Personengruppen im Vordergrund. Das Referat für Antirassismus ist Anlaufstelle für (betroffene) Studierende und strebt die die Unterstützung der Interessen Schwarzer Studierende, Studenten:innen of Color und ausländischer Studierender in Zusammenarbeit mit dem RAS (Referat ausländischer Studierender) an. 

BIPoC Hochschulgruppe

Vernetzung und Empowerment für Studierende bietet die Hochschulgruppe für Black, Indigenous and People of Color. Die Gruppe ist beispielsweise auf Instagram aktiv und organisiert auch Community-Treffen an wechselnden Orten.

Beauftragtenstelle für Antifaschismus des Student_innenRats

Die Beauftragtestelle für Antifaschismus setzt sich für den Kampf gegen Faschismus und jede Diskriminierungsform ein, indem sie über verschiedene Formen des Faschismus aufklärt und Widerstand gegen diesen leistet. Mit Hilfe verschiedener Formate wie Vorträge, Workshops und Diskussionen will die Stelle – gerne mit Ihrer Perspektive - gesellschaftliche Probleme im universitären Alltag und darüber hinaus benennen, analysieren sowie kritisieren. 

Psychosoziale Beratungsstellen 

Psychosoziale Beratungsstellen sind Anlaufstellen für alle Studierende der Universität Leipzig. Sie können sich bei Gesprächsbedarf an die Beratungsstelle der Zentralen Studienberatung oder an die Beratungsstelle des Student_innenRats wenden. 

>> Für Mitarbeiter:innen

Beschwerdestelle nach AGG

Als Mitarbeiter:in können Sie sich bei Vorfällen von Diskriminierung und Gewalt an die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wenden und eine formale Beschwerde einreichen.

Psychosoziale Beratung für Beschäftigte

Die psychosoziale Beratungsstelle für Beschäftigte der Universität Leipzig unterstützt Sie in herausfordernden Lebenslagen. Häufige Themen sind unter anderem Konflikte mit Kolleg:innen oder Vorgesetzten, Erfahrungen mit Gewalt oder sexuellen Übergriffen. Einen individuellen Beratungstermin können Sie per Mail vereinbaren.