Exzellente Lehre und Forschung setzen voraus, dass alle Menschen ihr Potential frei entfalten können. Je größer die soziale Vielfalt, umso kreativer und vielfältiger die Lösungen. Auch am IfKMW verfolgen wir als Vernetzungsgruppe Gleichstellung das Ziel, ein Umfeld zu schaffen, in dem alle Angehörigen unseres Instituts gleiche Chancen haben. Wir treten wir für Chancengerechtigkeit von Geschlechtern, Familienvereinbarkeit, soziale Vielfalt frei von Benachteiligungen ein sowie für barrierefreie Arbeits- und Studienbedingungen.

Vernetzungsgruppe Gleichstellung am IfKMW

Die Zusammenstellung der Informationen rund um das Thema Gleichstellung ist ein Projekt der Vernetzungsgruppe Gleichstellung am IfKMW. Ziel des Projekts ist es, Informationen und Ansprechpartner:innen spezifisch für das Institut übersichtlich zu sammeln und darzustellen. 

Die Vernetzungsgruppe basiert auf der ehrenamtlichen Beteiligung von v.a. Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeitenden des Instituts. Es sind alle Statusgruppen eingeladen, sich an der Vernetzungsgruppe zu beteiligen. Wenn Sie Interesse haben, bei der Gleichstellungsseite mitzuwirken, können Sie sich gerne hier bei dem Mailverteiler anmelden. Es gibt zudem einen Moodle-Kurs, in den Sie sich einschreiben können. In der Vernetzungsgruppe sprechen wir über alle Themen, die im Kontext von Gleichstellung am Institut relevant sind und arbeiten an verschiedenen Projekten. Zwei mal im Semester finden Treffen der Vernetzungsgruppe statt, zu denen im Verteiler abgestimmt und eingeladen wird. 

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Foto: Christian Hüller

Barrieren sind Umweltfaktoren, die für Menschen eine Teilhabe an der Gesellschaft einschränken oder verhindern. Barrieren können demnach alle Dinge darstellen, die Inklusion verhindern. Menschen, die beispielsweise Seh-, Hör-, Sprech- oder Mobilitätsbeeinträchtigungen haben sowie an chronischen oder psychischen Erkrankungen leiden, sind in ihrem Alltag häufig mit Barrieren konfrontiert. Betroffene können sich auch einem Spektrum von verschiedenen Barrieren gegenübersehen. 

Wichtig ist: 

  • Barrieren sind vermeidbar;
  • Barrierefreiheit ist als Voraussetzung für Inklusion zu verstehen;
  • Inklusion ist die Umsetzung von Menschenrechten.

Im Kontext des Studiums bedeutet Barrierefreiheit eine gleichberechtigte Teilhabe am Studium. Erschwernisse bei der Teilhabe an Lehrveranstaltungen und bei Prüfungsleistungen sollen möglichst vermindert werden. So soll Chancengleichheit ermöglicht werden. Rechtlich ist Barrierefreiheit durch die EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments an Hochschulen vorgeschrieben, sowie in der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Sie können Ihre Dozierenden auf die von Ihnen wahrgenommenen Barrieren ansprechen und um Abhilfe bitten, wie etwa die rechtzeitige Kommunikation von Prüfungsart und -termin, die elektronische und möglichst barrierefreie Zurverfügungstellung der Folien oder leichte Leserlichkeit (siehe Kriterien der BITV 2.0).

Hinsichtlich der Rahmenbedingungen von Prüfungsleistungen können Sie sich auch an den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs wenden (siehe Eintrag Prüfungsleistungen).

Die Gleichstellung der Geschlechter betrifft alle Lebensbereiche. Auch im IfKMW verfolgen wir das Ziel, ein Umfeld zu schaffen, in dem alle Angehörigen unseres Instituts gleiche Chancen haben, unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität oder geschlechtlicher Orientierung. Um diesem Ziel näher zu kommen, bietet die Universität verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende und Mitarbeitende.

Gleichstellungsbeauftragte:r der Fakultät

Für die verschiedenen Fakultäten der Universität werden Gleichstellungsbeauftrage gewählt. Die gewählte Person ist Ansprechperson für alle Mitglieder der Fakultät, Studierende wie Mitarbeitende. Die Gleichstellungsbeauftragten Personen für die Fakultät Sozialwissenschaften und Philosophie sowie eine Kontaktmail finden Sie unten. 

Chancengerechtigkeit der Geschlechter

Die Universität Leipzig verfolgt einen Frauenförderplan und entsprechend dem Sächsischen Frauenförderungsgesetz § 4 und konkretisiert die darin enthaltenen rechtlichen Grundlagen. Der Frauenförderplan dient dem Ziel, geschlechterspezifische und strukturelle Benachteiligungen von Frauen zu identifizieren und Maßnahmen für mehr Chancengerechtigkeit aufzuzeigen. Eine Zielsetzung des Frauenförderplanes sieht es vor, eine universitätsübergreifende Frauenförderbeauftragte zu stellen. Sie soll künftig bei allen Maßnahmen mitwirken, die Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Verbesserung der beruflichen Situation der in der Universität Leipzig studierenden und beschäftigten Frauen betreffen. Vorerst wird diese Aufgabe von den dezentralen Gleichstellungsbeauftragen ausgeführt. 

Förderungen von Frauen in der Wissenschaft

Das t.e.a.m.-Förderprogramm unterstützt weibliche Nachwuchswissenschaftlerinnen über alle Karrierestufen hinweg. Studentinnen, Promovendinnen, Postdoktorandinnen, Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen haben die Möglichkeit der Teilnahme an einem abgestimmten Mentoring, Workshops und Vernetzungsmöglichkeiten. Dieses Förderprogramm soll studierenden und beschäftigten Frauen der Universität Leipzig dabei unterstützen, fachliche Kenntnisse und Kompetenzen auszubauen und mit Herausforderungen in verschiedenen Phasen der wissenschaftlichen Laufbahn umzugehen. 

Geschlechtergerechte Sprache

Um eine konsequente sprachliche Gleichbehandlung aller Angehörigen sicherzustellen, verschreibt sich die Universität Leipzig seit dem Jahr 2021 (Senatsbeschluss vom 23. März 2021) dem Gendern mit Doppelpunkt.

Namensanpassung

Zur Unterstützung von trans* und inter* Studierenden und als wirksame Maßnahme gegen die Geschlechterdiskriminierung erkennt die Universität Leipzig den Vornamen und die Geschlechtsidentität bereits vor der amtlichen Änderung an (Rektoratsbeschluss vom 12. August 2021). Neben der Anrede der Person mit dem neuen Vornamen müssen auch die Personendaten in universitären Prozessen angepasst werden. Dies betrifft beispielsweise die Personendaten im zentralen Campus-Management-System, auf der UniCard, auf Teilnahmelisten, auf Zeugnissen oder auf Praktikumsbescheinigungen. 

Zentrale Studienberatung (ZSB)

Die Zentrale Studienberatung (ZSB) ist Anlaufstelle für alle allgemeinen Fragen zum Studium wie Zugangsvoraussetzungen, Studienangeboten, Orientierung, Struktur oder auch bei Zweifel und Abbruchgedanken. Ebenso werden verschiedene Workshops angeboten. Das ZSB leitet nach Bedarf an entsprechende Stellen in der Universität weiter oder hilft bei psychologischer Beratung oder Fragen zum konkreten inklusiven Zugang zu den Studienfächern. 

Studierendensekretariat 

Das Studierendensekretariat ist Anlaufstelle für verwaltungsorganisatorische Anliegen wie Immatrikulation, Exmatrikulation oder Studiengangwechsel. Ebenfalls entscheidet das Studierendensekretariat über die Bewilligung von Härtefallanträgen und steht für Rückfragen zu Verfügung. Ein Antrag hilft beim Erhalten eines Studienplatzes, sofern man die Zugangsvorraussetzungen nicht erfüllt. Anträge stellen können Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderung. Neben den Antrag müssen noch eine Antrags-Begründung sowie ärztliche Nachweise eingereicht werden. Zwei Prozent der Studienplätze der Universität Leipzig sind für Härte-Fälle reserviert. 

Bei Fragen zum Antrag kann sich außerdem an die Stabstelle Chancengleichheit und den/die Senatsbeauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung gewendet werden.

Senatsbeauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung

Senatsbeauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung bilden die Interessenvertretung von Studierenden mit Beeinträchtigungen. Sie unterstützen Studierende bei der Durchsetzung ihres Rechtes auf ein chancengleiches Studium. Zu den Aufgaben gehören die Beratung zu Härtefallanträgen oder Nachteilsausgleichen, Öffentlichkeitsarbeit (Aktionstage), Vernetzungstreffen und Wissenstransfer sowie interne Weiterbildungsmaßnahmen an der Universität und den Fakultäten.

Stabsstelle Chancengleichheit, Diversität und Familie

Zu den Aufgaben der Stabstelle gehören unter andern die Umsetzung von Maßnahmen auf der Grundlage des Aktionsplans Inklusion der Universität Leipzig. Sie bietet Informationen über die Anerkennung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung, gibt Unterstützung bei psychischer Belastung oder vermittelt verfügbare barrierefreie Angebote.

Die Stabstelle berät bei Beantragung verschiedener Leistungen wie barrierefreier Kraftfahrzeuge und Technik (durch URZ), Nachteilsausgleich, Beantragung eines Schwerbehindertenausweises, Förderprogramme und Vermittlungsangebote.

Weiterführende Informationen und Unterstützung bei Beeinträchtigung oder chronischen Krankheiten finden Sie hier

  • Stabsstelle Chancengleichheit, Diversität und Familie 
    Telefon: 0341 97-30092

Studentenwerk

Das Studentenwerk ist eine Einrichtung zur Betreuung der Studierenden. Neben der Betreibung der Mensen und der Studienfinanzierung über das BAföG, ist das Studentenwerk auch Anlaufstelle für verschiedene Beratungsangebote. 

  • Studentenwerk
    Mail: sozialberatung(at)studentenwerk-leipzig.de

In Kooperation mit der Medizinischen Fakultät der Universität bietet das Studentenwerk eine Erstberatungsstelle bei psychischen Problemen an. Außerdem kann an weitere Anlaufstellen und Selbsthilfegruppen vermittelt werden. Die psychosoziale Beratung ist ein Team aus Psycholog:innen mit abgeschlossener bzw. fortgeschrittener Weiterbildung als Psychologischer Psychotherapeut:in. Terminangbeote stehen in mehreren Sprachen zur Verfügung.

Die Sozialberatung hilft bei allen Fragen rund um Studium. Der Fokus liegt auf sozialen Themen wie der Finanzierung, Familie und Studium, aber auch Studium mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung (z.B. Nachteilsausgleiche, Finanzen, Infoveranstaltungen).

  • Sozialberatung
    Mail: sozialberatung(at)studentenwerk-leipzig.de
    Die Online-Terminvergabe finden Sie hier

Die Rechtsberatung durch die Anwaltskanzlei SAMMLER & MÜLLER betrifft primär rechtliche Anliegen bei Anträgen zu Sozialleistung, Versicherung, BaföG usw. Allerdings gibt es auch das Angebot einer allgemeinen Rechtsauskunft (telefonisch oder per Mail) bei rechtlichen steuer-, hochschul-, prüfungs- oder aufenthaltsrechtlichen Fragen.

Psychologische Beratungsstelle des ZLS

Für Lehramtsstudierende wurde eine Stelle für Einzelberatung und Workshops an der Uni Leipzig eingerichtet.

Student*innenRat

Als gewählte Vertretung der Studierenden bietet der Student*innenRat (StuRa) ebenfalls Hilfestellungen und verschiedene Angebote für Betroffene. Bei Bedarf kann der Fachschaftsrat auch Anliegen an den StuRa vermitteln und weiterleiten. Primär ist das Referat für Inklusion Anlaufstelle. Der StuRa bietet neben dem Studentenwerk auch Angebote der psychosozialen und sozialen Beratung an.

Das Referat für Inklusion bietet Beratung und Unterstützung bei aufgetretenen Problemen der Barrierefreiheit im Studium, der Akzeptanz, der Integration und Inklusion an. 

Je nach Anliegen, könnten außerdem weitere Referate Unterstützung leisten:

Die psychosoziale Beratung dient als erste Anlaufstelle bei psychischen Problemen. Sie ist eine Form der Strategieberatung und erste Unterstützung bei verschiedenen Belastungen, ersetzt dabei jedoch kein professionelles Therapieangebot.

Ähnlich der Beratung des Studentenwerkes, dient die Sozialberatung primär zur Unterstützung bei der Studienfinanzierung.

Die Nightline ist das studentisches Sorgen- und Auskunftstelefon mit späten Sprechzeiten. Anonym können Sorgen am Telefon besprochen werden. Am Ende der Leitung sitzt geschultes Personal, das bei Bedarf auch an eine entsprechende Beratungsstelle weiterleiten kann.

  • Sorgentelefon Nightline
    Telefon: 0341 973 7777
    Mail: leipzig(at)nightlines.eu
    Erreichbarkeit: 
    montags bis freitags von 21 Uhr – 24 Uhr
    mittwochs 21-24 Uhr Chat auf Webseite

    Achtung: keine Erreichbarkeit in der vorlesungsfreien Zeit!
     

Universitätsbibliothek 

Die Unibibliothek bietet verschiedene Dienstleistungen für den barrierefreien Zugang zu Literatur an. So unterstützt sie die Recherche für Personen mit Sehbeeinträchtigung und erstellt barrierefrei zugängliche Dokumente sowie Studienmaterialien (Vorlesungsskripte, Präsentationen, Mitschriften etc.). Verlängerung von Ausleihfristen sowie barrierefreie Arbeitsplätze können ebenfalls angefragt werden.


Universitätsrechenzentrum (URZ)

Das Universitätsrechenzentrum ist für die Bereitstellung entsprechender Technik zuständig wie barrierefreien Arbeitsplätzen zuständig.

Stabsstelle Internationales und DAAD: Auslandssemester / Erasmus +

Bei Antritt des Erasmus-Programms mit Behinderung oder chronischer Erkrankung stehen zusätzliche Förderprogramme zur Verfügung, die Beantragt werden können. Die Stabstelle Internationales ist für die Bearbeitung der Anträge zuständig und kann bei Fragen kontaktiert werden.´

Ebenso bietet der Deutsche Akademische Austauschdienst Förderangebote bei einem Auslandssemester für Behinderte und chronisch Kranke an.

Der Bachelorstudiengang Kommunikations- und Medienwissenschaft sieht ein Pflichtpraktikum vor, welches entweder im Umfang von 300 oder 900 Stunden absolviert werden kann. 

Erste Fragen zu der Organisation des Praktikums können an den Helpdesk oder die Koordinator:innen der Praktika richten.

Auch bei dieser  Prüfungsleistung kann ein Nachteilsausgleich beantragt bzw. eine für Sie passende Lösung gefunden werden, wie die Durchführung des Praktikums für Sie bestmöglich gestaltet werden kann. Wenden Sie sich hierfür am besten an die für das Praktikum zuständige Person (praktikum.bakmw(at)uni-leipzig.de) . Gegebenenfalls kann es auch hilfreich sein, den:die Gleichstellungsbeauftragte:n zu kontaktieren, um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

 

Bei Prüfungen kann es vorkommen, dass Ihnen gewisse Barrieren (siehe Barrierefreiheit) begegnen, welche aufgrund von beispielsweise Behinderungen oder chronischen Erkrankungen die Rahmenbedingung einer Prüfung erschweren. Damit Prüfungen möglichst chancengleich ablaufen, gewährt die Universität Leipzig in bestimmten Fällen Nachteilsausgleiche.

Studierende mit Behinderungen, die bei Prüfungen sowie bei Abschlussarbeiten einen Nachteilsausgleich benötigen, müssen hierfür einen Antrag beim Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs stellen (siehe Studienorganisation). 

Prüfungsausschüsse

Die Prüfungsausschüsse sind für alle Angelegenheiten rund um die Prüfungen und die Anerkennung von Studienleistungen in einem Studiengang zuständig. Sie setzen sich aus Hochschullehrenden, wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und studentischen Vertreter:innen zusammen. Prüfungsausschüsse sorgen in erster Linie dafür, dass die Prüfungsordnungen eingehalten werden.  Zugleich kann der Prüfungsauschuss bei Konfliktfällen oder begründeten Ausnahmen ein Abweichen von der Prüfungsordnung genehmigen. Der jeweilige Ausschuss prüft und genehmigt außerdem die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen, an anderen Hochschulen oder im Ausland erbracht wurden. 

Hier sind die Mitglieder der Prüfungsausschüsse der Studiengänge am IfKMW aufgeführt:

Wann muss ich mich an den Prüfungsausschuss wenden? 

Immer dann, wenn Sie im Laufe Ihres Studiums von der Prüfungsordnung abweichen oder vorhaben, dies zu tun. Solche Abweichungen sind immer vom Prüfungsausschuss zu genehmigen. Auch wenn Sie Leistungen aus anderen Studiengängen oder von anderen Hochschulen anerkannt haben möchten ist der Prüfungsausschuss zu kontaktieren.
Schließlich kann der Prüfungsausschuss eine sinnvolle Anlaufstelle sein, wenn Sie Beschwerden oder Widersprüche gegen ein Prüfungsverfahren haben. 

Die Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge finden Sie jeweils auf der Unterseite “Studienorganisation” Ihres Studiengangs. 

 

Hier sind verschiedene Anlaufstellen für Studierende und Mitarbeitende aufgeführt, die Sie innerhalb der Universität und extern für Unterstützung und Beratung kontaktieren können. Einen guten Überblick bietet auch die Themenseite “Rassismus und Rassistische Diskriminierung” der Stabsstelle Changengleichheit, Diversität und Familie der Universität Leipzig. Sie wurde  für von Rassismus betroffenen Personen erschaffen und bietet einen Überblick über Beratungsstellen, Hochschulgruppen und Safer Spaces sowie ein Lexikon über relevante Begriffe.

Universitätsintern

Zentrale:r Gleichstellungsbeauftragte:r

Der:die zentrale Gleichstellungsbeauftragte:r berät Studierende und Mitarbeitende bei Diskriminierung sowie Belästigung und Gewalt. Als gewählte:r Vertreter:in wird eine unabhängige Beratung angeboten. Die Beratung orientiert sich an Ihren konkreten Bedürfnissen – um Ihnen zu helfen, sich gegen Diskriminierung zu wehren und Ihre Rechte durchzusetzen. Sie können Ihre Probleme im vertraulichen Gespräch darstellen, um ein Bild der weiteren möglichen Schritte zu erhalten. Die Entscheidung, ob und wie Sie weiter verfahren möchten, bleibt dabei selbstverständlich ganz bei Ihnen. Ebenso ist die Vermittlung an andere Fachberatungsstellen möglich. Die Beratung erfolgt kostenfrei. Hier finden Sie weiterführende Informationen zu Rassismus und rassistischer Diskriminierung.


Beauftragte:r gegen Antisemitismus

Die Stabsstelle für Changengleichheit, Diversität und Familie hat eine Informationsseite zum Themenfeld Antisemitismus und antisemitische Diskriminierung zusammengestellt. Dort finden Sie Informationen zu Formen von Antisemitismus, Handlungsmöglichkeiten und Unterstützungsangeboten innerhalb und außerhalb der Universität.  

Prof. Dr. Gert Pickel ist Beauftragter gegen Antisemitismus und Ansprechpartner für jüdische Studierende und Mitarbeiter:innen der Universität Leipzig. Der Senat der Universität hatte im Dezember 2023 die Einrichtung dieses Amtes beschlossen, um auf den Anstieg antisemitisch motivierter Vorfälle und Diskriminierungen in Deutschland insgesamt, aber speziell auch an Hochschulen zu reagieren.

>> Für Studierende

Referat für Antirassismus des Student_innenRats

Das Referat für Antirassismus ist eine Anlaufstelle für Studierende und wirkt rassistischen, antisemitischen, rechtsextremen und nationalistischen Tendenzen und Aktionen im universitären Umfeld entgegen, vor allem vor dem Hintergrund allgemeinpolitischer und gesellschaftlicher Tendenzen. Neben dieser Aufgabe steht das Empowerment, die Unterstützung und die Organisation von Solidarität für die betroffener Personengruppen im Vordergrund. Das Referat für Antirassismus ist Anlaufstelle für (betroffene) Studierende und strebt die die Unterstützung der Interessen Schwarzer Studierende, Studenten:innen of Color und ausländischer Studierender in Zusammenarbeit mit dem RAS (Referat ausländischer Studierender) an. 

BIPoC Hochschulgruppe

Vernetzung und Empowerment für Studierende bietet die Hochschulgruppe für Black, Indigenous and People of Color. Die Gruppe ist beispielsweise auf Instagram aktiv und organisiert auch Community-Treffen an wechselnden Orten.

Beauftragtenstelle für Antifaschismus des Student_innenRats

Die Beauftragtestelle für Antifaschismus setzt sich für den Kampf gegen Faschismus und jede Diskriminierungsform ein, indem sie über verschiedene Formen des Faschismus aufklärt und Widerstand gegen diesen leistet. Mit Hilfe verschiedener Formate wie Vorträge, Workshops und Diskussionen will die Stelle – gerne mit Ihrer Perspektive - gesellschaftliche Probleme im universitären Alltag und darüber hinaus benennen, analysieren sowie kritisieren. 

Psychosoziale Beratungsstellen 

Psychosoziale Beratungsstellen sind Anlaufstellen für alle Studierende der Universität Leipzig. Sie können sich bei Gesprächsbedarf an die Beratungsstelle der Zentralen Studienberatung oder an die Beratungsstelle des Student_innenRats wenden. 

>> Für Mitarbeiter:innen

Beschwerdestelle nach AGG

Als Mitarbeiter:in können Sie sich bei Vorfällen von Diskriminierung und Gewalt an die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wenden und eine formale Beschwerde einreichen.

Psychosoziale Beratung für Beschäftigte

Die psychosoziale Beratungsstelle für Beschäftigte der Universität Leipzig unterstützt Sie in herausfordernden Lebenslagen. Häufige Themen sind unter anderem Konflikte mit Kolleg:innen oder Vorgesetzten, Erfahrungen mit Gewalt oder sexuellen Übergriffen. Einen individuellen Beratungstermin können Sie per Mail vereinbaren.

Unter sexualisierter Gewalt wird ein unerwünschtes und grenzüberschreitendes Verhalten verstanden, welches dazu führt, dass die Würde und Intimsphäre der betroffenen Person verletzt wird. Sexualisierte Gewalt kann sowohl verbal, nonverbal als auch physisch stattfinden. Dabei dienen "sexuelle" Handlungen oder Äußerungen als Mittel zur Demütigung oder Machtdemonstration.

Oft sind Menschen von sexualisierter Gewalt betroffen, welche marginalisierten Gruppen angehören, wie beispielsweise Frauen, queere Menschen, insbesondere inter* nicht-binäre oder trans* Personen, BIPoc (Schwarze, Indigene oder People of Colour) oder Menschen mit Behinderungen. An Universitäten spielen auch machtstrukturelle Unterschiede zwischen beispielsweise Mitarbeiter:innen der Universität und Studierenden eine Rolle und können sexualisierte Gewalt begünstigen. 

Woran lässt sich sexualisierte Gewalt erkennen? 

Es ist wichtig zu betonen, dass unangemessenes, übergriffiges oder verletzendes Verhalten individuell ist und von jeder Person unterschiedlich wahrgenommen werden kann.

  • sexuelle Anspielungen, obszöne Worte oder Gesten 
  • aufdringlichen und unangenehmen Blicke oder Handlungen (z.B. Körperkontakt)
  • Unerwünschter Kontakt durch E-Mails, Nachrichten, Fotos oder Videos mit sexuellem Inhalt 
  • Unerwünschte (sexualisierte) Berührungen durch Kolleg*innen oder Vorgesetzte
  • Ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld 

Rechtliche Einordnung: "SBDG [Sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Gewalt] ist ein Dienstvergehen oder eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten (§16 SächsFFG). Seit 2016 ist gemäß §184i Strafgesetzbuch (StGB) körperlich sexualisierte Belästigung strafbar.“ (Leitfaden der Stabsstelle Chancengleichheit, Diversität und Familie)

Was tun, wenn Sie von sexualisierter Gewalt betroffen sind? 

Unsicherheiten sind ganz typisch. Durch sexualisierte Gewalt wird häufig ein Umfeld geschaffen, das von Unsicherheiten, Erniedrigung und Beleidigung geprägt ist. Es gibt viele nachvollziehbare Gründe dafür, den Vorfall unkommentiert zu lassen - aber das nutzt vor allem der übergriffigen Person. 

Sprechen Sie über Ihre Erfahrungen und holen Sie sich Hilfe bei Beratungspersonen, Anlaufstellen, Freund:innen oder Familie. Es gibt Menschen, die Ihnen helfen können und wollen. Sie tragen keine Schuld an dem, was passiert ist. Ausschließlich die diskriminierende Person ist für ihr Handeln verantwortlich. Erstberatungsstellen und weitere Beratungsstellen finden Sie auf dieser Seite

Was tun, wenn Sie sexualisierte Gewalt beobachten oder eine betroffene Person unterstützen möchten? 

Betroffene Personen können aus diversen Gründen nicht in der Lage sein, in der Situation selbst aktiv zu agieren, weshalb es wichtig ist, nicht wegzuschauen. Bieten Sie proaktiv Ihre Hilfe an und fragen Sie nach den Bedürfnissen der betroffenen Person. Hierbei ist ein angemessenes und einfühlsames Verhalten von großer Bedeutung. Sorgen Sie für ein sicheres Umfeld. Ermutigen Sie zur Selbstbestimmung, indem Sie der betroffenen Person die Kontrolle über ihre Entscheidungen zurückgeben und sie dazu ermutigen, das zu tun, was für sie am besten ist. Respektieren Sie die Grenzen und die Privatsphäre der betroffenen Person. Sofern es die Situation erfordert und es gewünscht ist, können Sie den Vorfall bei den entsprechenden Behörden und Organisationen melden. So können Sie einen angemessenen Umgang und Sicherheit für betroffene Personen generieren. 

Ihre Rolle ist es, Unterstützung anzubieten, zuzuhören und die betroffene Person dabei zu unterstützen, die Hilfe zu bekommen, die sie benötigt. Auch für Sie gilt, dass Ihre Unterstützung immer nur im Rahmen Ihres eigenen Wohlbefindens stattfinden sollte.

Unterstützung und Beratung am Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft

Am Institut haben wir verschiedene Ansprechpersonen, an die Sie sich als ersten Kontakt wenden können. Die Ansprechpersonen werden an dieser Stelle noch eingefügt, sobald sie feststehen. 

Anlaufstellen

In jedem Fall können Sie sich zu weiteren Handlungsoptionen vertraulich an eine Erst- beziehungsweise Verweisberatungsstelle wenden:

Weitere Hilfsangebote

Die folgenden Berater:innen informieren Sie kostenlos über Ihre Rechte und Ansprüche und vermitteln Sie bei Bedarf auch an weitere geeignete Beratungsstellen:

 

Bewerbung, Studienverlauf, Teilzeitstudium, Urlaubssemester und Finanzierung

Der Weg in und durch das Studium kann sehr individuell gestaltet werden – in der Organisation des Studienverlaufs werden unterschiedliche Themen der Gleichstellung sichtbar. 

Bewerbung für das Studium

Das Studium am Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft soll für alle Studierende zugänglich sein, so dass Sie gegebenenfalls in Ihrem Bewerbungsprozess Nachteilsausgleiche (z.B. in Form eines Härtefallantrags oder einer Verbesserung des Notenschnitts) geltend machen können.

Informationen dazu finden Sie hier: 

Mit Ihren Fragen können Sie sich an die zentrale Studienberatung wenden, die Sie zu allen Fragen berät, die Ihre Bewerbung betreffen (z.B. Zugangsvoraussetzungen, Eignungsprüfungen etc.). Das Studierendensekretariat unterstützt Sie bei Angelegenheiten der Verwaltung, beispielsweise bei Beantragung eines Härtefalls oder Nachteilsausgleichs. Eine Übersicht zum Thema Studieren mit Beeinträchtigung finden Sie hier. In Konfliktfällen können Sie sich zudem an die Stabsstelle für Chancengleichheit, Diversität und Familie wenden. 

Studienverlauf

Natürlich kann der Studienverlauf sehr unterschiedlich gestaltet werden. Bei grundsätzlichen Fragen zu der Organisation Ihres Studiums können Sie sich an den Helpdesk der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie wenden. Eine Übersicht zu den jeweiligen empfohlenen Studienverläufen der Studiengänge am Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft finden Sie hier

Die Stabsstelle Gleichstellung an der Universität Leipzig und das Studentenwerk Leipzig stellen Informationen und Beratungsangebote zum Thema „Studieren mit Kind“ zu Verfügung. 

Informationen zum Studieren mit Beeinträchtigungen finden Sie hier:

Teilzeitstudium

Die unterschiedlichsten Gründe können dazu führen, dass Sie nicht in Vollzeit studieren können oder möchten. Dann kann eventuell ein Teilzeitstudium für Sie sinnvoll sein. Wenn Sie ein Teilzeitstudium beantragen möchten, finden Sie hier Erklärungen, Fristen und Dokumente zum download. 

Weiterführende Informationen dazu finden Sie in der Fakultätsübergreifenden Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig

Urlaubssemester

Es gibt verschiedene Gründe, warum sich Studierende für ein Urlaubssemester entscheiden. Typische Gründe sind Schwangerschaft, Krankheit, Auslandsaufenthalt oder Praktikum. Auch wenn Sie einfach das Gefühl haben, eine Pause wäre gut, ist das möglich.

Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester angerechnet und gelten als Pause vom Studium. Sie bleiben während des Urlaubssemesters immatrikuliert und behalten Ihren Studierendenstatus.

Sie können Ihren Antrag innerhalb der Rückmeldefrist für das jeweilige Semester beim Studierendensekretariat stellen. Weitere Informationen zur Beurlaubung finden Sie hier.

Finanzierung des Studiums

Die Finanzierung des Studiums ist ein zentraler Aspekt, der in der Planung des Studiums aber auch im Studienverlauf berücksichtig werden muss. Informationen zu der Finanzierung Ihres Studiums gemäß BAFöG finden Sie hier

Sofern Sie Ihr Studium aus privaten oder gesundheitlichen Gründen verlängern und möglicherweise daher eine erhöhte Langzeitstudiengebühr zahlen müssten, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass der Langzeitstudiengebühr zu stellen. Weitere Informationen zu den Studiengebühren an der Universität Leipzig finden Sie hier

In finanziellen Notlagen kann bei der Sozialberatung des StuRas ein einmaliger Zuschuss von bis zu 400 Euro beantragt werden, der nicht zurückgezahlt werden muss. 

 

 

Darf ich mein Kind mit in die Mensa nehmen? Welche Unterstützungsmöglichkeiten bietet mir die Uni? An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zum Studium mit Kind(ern) habe? In der Zeit der Schwangerschaft stehen nicht nur persönliche Fragen im Raum, sondern auch solche, die das universitäre Umfeld betreffen. Dieses Informationsblatt bietet Ihnen daher eine umfassende Übersicht über die Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Kind(ern). 

Welche Ansprechpersonen gibt es? 

Bei individuellen Fragen zur Vereinbarkeit von Studium und Kinderbetreuung oder zum Mutterschutz ist die Stabsstelle Chancengleichheit, Diversität und Familie der Uni Leipzig eine Anlaufstelle. Dafür können Sie sich per E-Mail (chancengleichheit(at)uni-leipzig.de) oder per Telefon (+49 341 9730090) an das Team der Stabsstelle wenden und ggf. einen persönlichen Termin in der Nikolaistraße 10 vereinbaren.

Weitere Ansprechpersonen sind die Gleichstellungsbeauftragten der jeweiligen Fakultät, zu der Ihr Institut gehört. An der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie ist zur Zeit Dr. Judith Kretzschmar Gleichstellungsbeauftragte, zu erreichen unter der E-Mail gleichstellung(at)uni-leipzig.de.

Auch das Studentenwerk Leipzig bietet Ihnen Unterstützung und steht Ihnen bei Fragen zur Seite. Dafür bietet das Studentische Familienzentrum (StuFaz) immer donnerstags von 14-16 Uhr eine offene Sprechstunde in der Nürnberger Straße 42, 04103 Leipzig. Sie können sich auch direkt an die Sozialberater:innen Jenni Wehlig und Annett Engelmann wenden, diese erreichen Sie telefonisch (+49 1761 9659 674) oder per E-Mail (sozialberatung@stundentenwerk-leipzig.de).

Darf ich mein Kind mit in die Mensa nehmen? 

Kinder von immatrikulierten Student:innen bekommen kostenfrei eine warme Mahlzeit pro Tag pro Kind in den Mensen der Universität Leipzig. Dieses Angebot gilt für Kinder von 1-10 Jahren und kann genutzt werden, wenn einmalig ein Antrag ausgefüllt wird. Nach Bewilligung erhalten Sie eine Mensa-Kinderkarte für Ihr(e) Kind(er). Um das Angebot auch in darauffolgenden Semester zu nutzen, müssen Sie jedes Semester Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder Ihre Unicard vorlegen. Den Antrag finden Sie hier

Einmal im Jahr gibt es außerdem ein Familienfrühstück in der Mensa am Park. Dort haben Sie die Möglichkeit, sich mit anderen Eltern zu vernetzen. Für Infos zum aktuellen Termin, informieren Sie sich auf dieser Website

Darf ich mein Kind mit in die Bibliothek nehmen? 

In der Bibliotheca Albertina, der Campus-Bibliothek, der Bibliothek der Medizin/ Naturwissenschaften und der Bibliothek auf dem Campus an der Jahnallee gibt es extra Eltern-Kind-Räume, die Sie ganz einfach online buchen können unter diesem Link

Gibt es Still- und Wickelräume an der Universität?

Einige Fakultäten und Institute verfügen über einen Still- und Wickelraum. Das IfKMW hat leider keinen. Die nächstgelegenen Räume finden Sie in der Strohsackpassge (Nikolaistraße 6-10, 3. Etage) in den Räumlichkeiten der Stabsstelle Chancengleichheit, Diversität und Familie und in der Mensa am Park (Hörsaalgebäude, 1. Etage, neben dem Kinderladen, sollte der Raum verschlossen sein, kann der Schlüssel im Kinderladen abgeholt werden).

Gibt es Spielmöglichkeiten für Kinder am IfKMW?

Für kurze und spontane Betreuungsphasen gibt es an verschiedenen Standorten der Universität Leipzig mobile Spielkoffer, die insbesondere bei Betreuungsausfällen oder spontanen Terminen eine flexible Kinderbetreuung an unserer Universität ermöglichen. Die Rollkoffer enthalten verschiedene Spielsachen und Bücher für Kinder im Alter zwischen 6 Monaten und etwa 7 Jahren. Als Angehörige:r unserer Universität können Sie den mobilen Spielkoffer „makz“ kostenfrei auch direkt über das Institutssekretariat am IfKMW ausleihen. Mitarbeitenden und Studierenden wird so eine flexible Betreuungsmöglichkeit gegeben, egal ob in Seminaren, bei Tagungen oder bei spontanen Betreuungsausfällen. Bei Bedarf wenden Sie sich dazu gern an Janine Hollmann (+49 341 97-35700 oder ifkmw(at)uni-leipzig.de).

Gibt es Möglichkeiten auf einen Nachteilsausgleich?

Ja, gibt es. Die Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich sind hier aufgeführt.

Eine Schwangerschaft, Entbindung oder Stillzeit dürfen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht zu Nachteilen im Studium, wie beispielsweise eine Verzögerung des Studiums, führen. Kommt es aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschutz zu einer Einschränkung im Studium, so kann mit dem Studienbüro Ihrer Fakultät eine individuelle Lösung zur weiteren Studienplanung oder alternativen Prüfungsmöglichkeiten besprochen werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig und persönlich.“

Gibt es Betreuungsmöglichkeiten für Kinder an der Universität?

Das Studentenwerk Leipzig bietet in Kooperation mit der Fröbel gGmbH den Kidergarten "Am Gutenbergplatz" und den Integrationskindergarten "EinSteinchen" an. Mehr Informationen zur Anmeldung finden Sie hier. Betreuungsplätze, auch bei anderen Träger:innen, werden von der Sozialberatung des Studentenwerks vermittelt.