Der Bachelorstudiengang KMW beinhaltet ein Pflichtpraktikum. Diese berufspraktische Erfahrung soll der Orientierung in künftigen Berufsfelder dienen, das Verständnis für die theoretischen Ausbildungsinhalte erleichtern und die Vertiefung von praktischen Kenntnissen unterstützen. Informationen zu Dauer, Art und Ablauf des Praktikums sowie möglichen Praktikumsfeldern finden Sie im Folgenden.

Das Praktikum ist als interne Schlüsselqualifikation integraler Bestandteil des B. A. KMW. Ein Praktikum kann 300 Stunden (entspricht einem Vollzeitpraktikum von 8 Wochen) oder 900 Stunden (entspricht einem Vollzeitpraktikum von 6 Monaten) umfassen. Das Praktikum kann auch in Teilzeit (z.B. 16 statt 8 Wochen) absolviert werden. Es sollte in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. Eine Note wird für die Absolvierung des Praktikums nicht vergeben.

Das Praktikum muss für den Erwerb von 10 Leistungspunkten mindestens 300 Stunden zusammenhängend (das heißt, nicht in mehreren Blöcken) in einer (Medien-)Organisation oder Einrichtung absolviert werden. Für den Erwerb von 30 Leistungspunkten muss das Praktikum 900 Stunden umfassen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, ein Auslandspraktikum zu absolvieren.

Praktika, die vor dem Studium absolviert wurden, können nicht angerechnet werden.

Außerhalb des Studiums erworbene berufliche Qualifikationen (insbesondere Ausbildungen) können u.U. auf das Praktikum angerechnet werden, soweit diese den Vorgaben des Praktikums nach Inhalt und Anforderung entsprechen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Moodle-Portal zum Praktikum.

Zur Anrechnung des Praktikums als Prüfungsleistung müssen Studierende

  • das Praktikum rechtzeitig anmelden (Formular 1, s. Downloadbereich rechts)
  • sich die Durchführung von der Praktikumsorganisation bestätigen lassen (Formular 2, s. Downloadbereich rechts) und
  • einen Praktikumsbericht verfassen.

Die Anmeldung und Anrechnung erfolgen über das Moodle-Portal für Bachelorpraktika.

Anmeldung

Zur Anmeldung ist das Formular Praktikum F1 (kurz oder lang) über das Moodle-Portal einzureichen. Hierfür ist das Praktikum von der (Medien-)Organisation auf dem Formular F1 zu beschreiben und zu bestätigen. Nach der Einreichung wird das Formular geprüft und die Anmeldung bestätigt. 

Ähnlich wie die Modulanmeldung ist die Praktikumsanmeldung vor dem Antritt des Praktikums durchzuführen. Eine nachträgliche Anerkennung von F1 wird nicht mehr akzeptiert. 

Die Suche und Organisation eines Praktikumsplatzes erfolgt selbstständig und individuell. 

Falls von der Praktikumsorganisation eine Bescheinigung darüber verlangt wird, dass im B. A. KMW ein Pflichtpraktikum vorgesehen ist, können Studierende das Formular „Bescheinigung Pflichtpraktikum im B. A. KMW zur Vorlage bei möglichen Praktikumsorganisationen” (im Downloadbereich rechts) zum Selbstausfüllen verwenden.

Nach dem Praktikum

Innerhalb von zwei Wochen nach der Durchführung des Praktikums ist das Formular Praktikum F2 (kurz oder lang) zusammen mit

  1. einem Praktikumsbericht und
  2. einer Bestätigung durch die (Medien-)Organisation im Moodle-Portal einzureichen.

Der Praktikumsbericht soll bei einem kurzen Praktikum von 300 Stunden eine Seite (ca. 350 Wörter) umfassen und beschreiben, in welchem Bereich der oder die Studierende eingesetzt war (Aufgaben, Tätigkeiten) und welche studien- und berufsrelevanten Qualifikationen erworben wurden. Bei einem Praktikum von 900 Stunden sind acht bis zehn Seiten (ca. 3500 Wörter) gefordert.

Der Praktikumsbericht kann sich gliedern in:

  • Beschreibung der Organisation und Abteilung
  • Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten, inkl. Arbeitsproben (wenn möglich)
  • kritische Reflexion der Tätigkeiten und der Abläufe in der Organisation
  • Gesamtwürdigung aus Sicht des Praktikanten oder der Praktikantin

Das absolvierte Praktikum ist durch eine Bestätigung des Praktikumspartners nachzuweisen und den Unterlagen zur Anrechnung beizufügen. Hierfür kann sowohl ein qualifiziertes Praktikumszeugnis, das die Arbeit der Praktikantinnen und Praktikanten in der (Medien-) Organisation beschreibt und bewertet, als auch ein einfaches Praktikumszeugnis mit Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit verwendet werden. Eine Kopie ist ausreichend.

Anrechnung

Auf Basis der eingereichten Nachweise wird das Formular F2 mit der Bewertung (bestanden/nicht bestanden) an das Prüfungsamt weitergeleitet und es werden 10 Leistungspunkte (beim kurzen Praktikum) bzw. 30 Leistungspunkte (beim langen Praktikum) angerechnet.

In den Modulbeschreibungen der Module 06-005-1007-1 "Pflichtpraktikum" und 06-005-1135 "Erweitertes Praktikum" werden mögliche Praktikumsfelder definiert. Die Praktikumsfelder dienen als Inspiration für mögliche Berufsfelder, in denen Praktika durchgeführt werden können. 

  1. Medien- und Meinungs-/ Sozialforschung
    Unternehmen und Einrichtungen, die empirische Methoden verwenden, vor allem Institute und Unternehmen der Markt-, Meinungs- und Medienforschung sowie Forschungsabteilungen in Medienunternehmen
  2. Medienwirtschaft/ Medienmanagement, Verlagswesen
    einschließlich Mediaagenturen, Buchhandel, Buchverlage und -vertriebe, auch im Onlinebereich
  3. Öffentlichkeitsarbeit/ Public Relations
    Tätigkeitsfelder der Public Relations und Organisationskommunikation, insbesondere PR-Abteilungen von Unternehmen, Verbänden, PR-Agenturen, Pressestellen in Parteien, Organisationen der Öffentlichen Hand, in Kultur, Sport, Wissenschaft, den Medien und anderen Organisationsformen; weitere Tätigkeitsfelder lassen sich der internen Kommunikation und der Werbung zuordnen
  4. Journalismus
    journalistische oder publizistische Tätigkeiten in Medienredaktionen, Nachrichten- und Bildagenturen, Verlagen sowie Pressestellen in Unternehmen und Institutionen
  5. Multimedia-/ Online-Kommunikation
    Fernseh- und Radiosender mit differenzierter Redaktionsstruktur; Online-Redaktionen; DVD-Authoring-Unternehmen; mittlere bis größere Film- und/oder Fernsehproduktionsfirmen
  6. Medienpädagogik
    Einrichtungen der aktiven Medienarbeit mit Zielgruppen, besonders Kinder und Jugendliche; Offene und Bürgermedien; Einrichtungen der qualitativen medienpädagogischen Forschung; Medienredaktionen für Kinder und Jugendliche; Medienpädagogische Einrichtungen und Redaktionen, Einrichtungen des Jugendmedienschutzes
  7. Einrichtungen praktischer Medienausbildung
  8. Bibliotheks- und Archivwesen

In der Regel suchen sich Studierende selbst eine Praktikumsstelle - auch um sich selbst einen Überblick über mögliche Tätigkeitsfelder und relevante Arbeitgeber zu verschaffen. Eine Übersicht mit ausgeschriebenen Praktikumsstellen finden Sie beispielsweise auf dem Jobportal der Universität Leipzig.