Der M. Sc. Journalismus ist offen für Absolventinnen und Absolventen sämtlicher Studiengänge ohne jegliche fachliche Einschränkungen. Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn zuvor ein journalistischer oder kommunikations- und medienwissenschaftlicher Studiengang abgeschlossen worden ist. Fachliche Bewerbungsvoraussetzung sind grundlegende journalistische Vorerfahrungen, die über Praktika oder in einem Bachelorstudium erworben sein können. Die 20 Studienplätze pro Jahr werden in einem Auswahlverfahren vergeben.

Jetzt informieren und bewerben!

Der achte Jahrgang des Masterstudiengangs Journalismus (Master of Science) startet im Wintersemester 2025/26.

  • Eine Bewerbung für das Wintersemester 2025/26 ist im Zeitraum vom 2. bis 31. Mai 2025 möglich. Das Bewerbungsverfahren erfolgt in dieser Zeit elektronisch über das Studienportal AlmaWeb.
  • Ausländische Studierende bewerben sich bitte über uniassist. Die Bewerbung über uniassist ist im Zeitraum vom 2. bis 31. Mai 2025 möglich.
  • Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich vom 1. bis 3. Juli 2025 statt.

 

Webinar „Master Journalismus studieren“ am 14. April 2025

Studieninteressierte können ihre Fragen in einem Online-Seminar am Montag, dem 14. April 2025, von 18.00 bis 19.30 Uhr mit Studiengangsleiter Prof. Dr. Markus Beiler klären. Bitte melden Sie sich dafür bis zum 14. April 12:00 Uhr per E-Mail an sekrjour(at)uni-leipzig.de mit dem Betreff „Webinar“ und unter Angabe Ihres Namens und Ihrer jetzigen Hochschule an. Sie erhalten dann die Zugangsdaten für die Videokonferenz.

Die allgemeine Qualifikation für das Studium wird durch einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder durch einen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie nachgewiesen. Der M.Sc. Journalismus ist offen für Absolventinnen und Absolventen sämtlicher Studiengänge ohne jegliche fachliche Einschränkungen. Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn zuvor ein journalistischer oder kommunikations- und medienwissenschaftlicher Studiengang abgeschlossen worden ist.

Zweitens gibt es eine fachspezifische Zugangsvoraussetzung: Es müssen praktische journalistische Vorkenntnisse nachgewiesen werden, die es erlauben weitgehend selbstständig journalistisch zu arbeiten. Dazu müssen Kenntnisse der journalistischen Informationsbeschaffung und -verarbeitung sowie der journalistischen Darstellungsformen vorhanden sein.

Diese Kenntnisse können

  • in einem Hochschulstudium im Umfang von mindestens 30 Leistungspunkten oder
  • durch ein Praktikum in einer Redaktion eines Medienunternehmens oder einer journalistischen Aus- und Weiterbildung von mindestens sechs Monaten Dauer erworben worden sein. Dabei müssen selbst journalistische Inhalte produziert oder inhaltlich an deren Herstellung mitgewirkt worden sein. Die Kenntnisse sind durch ein Zeugnis oder eine anderweitige Bestätigung nachzuweisen.

Eine beliebige Kombination von Leistungspunkten aus einem Studium und von Zeiten aus Praktika ist möglich.

Ausführliche Informationen zu den journalistischen Vorkenntnissen finden sich hier.

Das Vorliegen der fachspezifischen Voraussetzungen wird durch die Fakultät überprüft, die hierüber einen Bescheid erlässt. Dieser dient zum Nachweis der entsprechenden Zugangsvoraussetzungen.

Merkblatt mit Erläuterungen zu den fachspezifischen Zugangsvorrausetzungen
PDF 97 KB

Journalistische Redaktionen wünschen sich zunehmend vielfältigen Nachwuchs, um unsere gesellschaftliche Vielfalt abzubilden. Dennoch bestehen noch große Defizite bei der Diversität im Journalismus. Dem möchten wir begegnen. Daher freuen wir uns ausdrücklich über Bewerbungen von Menschen mit unterschiedlichsten Lebenshintergründen, ‑erfahrungen und -entwürfen – etwa in Bezug auf ethnische, soziale und kulturelle Herkunft, Geschlecht, geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung oder Behinderung. Die Auswahl für einen Studienplatz erfolgt bei uns allein auf Basis der Leistung zu den vier definierten Auswahlkriterien. Im Studium legen wir Wert auf ein offenes, respektvolles und diskriminierungsfreies Klima.

Für das Auswahlverfahren sind neben dem Antrag zur Teilnahme am Auswahlverfahren (Bewerbungsformular) folgende Unterlagen erforderlich:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnis (einschließlich Transcripts of Records und Diploma Supplement) über einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss bzw. einen Nachweis darüber, dass bei geordnetem Studienverlauf dieser Abschluss bis zum Beginn des Masterstudiums erbracht werden kann. Das Transcript of Records ist in jedem Fall beizulegen.
  • Nachweis sämtlicher praktischer journalistischer Vorkenntnisse im Umfang von mindestens sechs Monaten (auf eine Vollzeittätigkeit bezogener Zeitwert) bzw. 30 Leistungspunkten, die durch ein Praktikum in einer Redaktion eines Medienunternehmens, einer journalistischen Aus- und Weiterbildung oder einem Hochschulstudium erworben sein können (auch kumulativ möglich), bzw. ein Nachweis darüber, dass diese bis zum Beginn des Masterstudiums erbracht werden können (einschließlich Arbeits- bzw. Praktikumszeugnissen bzw. Transcripts of Records und Modulbeschreibungen bei Studienleistungen oder vergleichbare Nachweise)
  • Motivationsschreiben im Umfang von maximal zwei Seiten
  • Exposé im Umfang von maximal zwei Seiten zu einem möglichen Thema der Journalismusforschung

Merkblatt mit Erläuterungen zum Lebenlauf, dem Motivationsschreiben und dem Exposé
PDF 70 KB

Die Zulassung zum Masterstudiengang Journalismus erfolgt aufgrund der folgenden Auswahlkriterien:

  • Akademische Exzellenz auf Basis der zum Zeitpunkt der Auswahlprüfung vorliegenden Noten des zugrundeliegenden ersten Hochschulabschlusses (25%)
  • Passfähigkeit der nachgewiesenen praktischen journalistischen Vorkenntnisse für die Ausbildungsziele des Masterstudiengangs (25%)
  • Motivationsschreiben im Umfang von maximal zwei Seiten (10%)
  • Exposé im Umfang von maximal zwei Seiten zu einem möglichen Thema der Journalismusforschung (10%)
  • Auswahlgespräch (30%)

Das Auswahlverfahren erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe werden die Kriterien 1 bis 4 geprüft und bewertet.
Eine Zulassung zur zweiten Stufe des Auswahlverfahrens, also eine Einladung zum Auswahlgespräch, erhalten nur Bewerberinnen und Bewerber, die bei den Kriterien 1 bis 4 mindestens 50 Prozent der gewichteten Gesamtpunktzahl erreicht haben. Maximal werden jedoch nur doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, wie Studienplätze zur Verfügung stehen, d.h. nur die besten 40 Bewerbungen.

Die Passfähigkeit der praktischen journalistischen Vorkenntnisse wird auf Basis der folgenden Kriterien bewertet:

  • Kenntnisse der journalistischen Informationsbeschaffung und -verarbeitung sowie der journalistischen Darstellungsformen
  • Eigenständigkeit der journalistischen Tätigkeit
  • Vielfältigkeit und Intensität der journalistischen Tätigkeiten
  • Art der Redaktion bzw. des Medienunternehmens
  • Beurteilung der Arbeitsleistungen


Das Motivationsschreiben wird auf Basis der folgenden Kriterien bewertet:

  • Gründe für die Wahl und Erwartungen an das Studium des Masterstudiengangs Journalismus
  • Einordnung des vorherigen Studiums in den Kontext des Studiengangs
  • Erläuterung der praktischen journalistischen Vorkenntnisse als Basis für das Studium
  • Begründung der Forschungsorientierung und Darlegung der Forschungsinteressen
  • Nachvollziehbarkeit der beruflichen Zielvorstellungen


Das Exposé zu einem Thema der Journalismusforschung wird auf Basis der folgenden Kriterien bewertet:

  • Konkrete Themen- bzw. Fragestellung
  • Begründung des Forschungsinteresses und der Relevanz der Themen- bzw. Fragestellung
  • Darstellung des möglichen (empirischen) Untersuchungsdesigns
  • Erwartungen zum Ertrag der Forschung und möglicher Forschungstransfer in die journalistische Praxis
  • Formale Aspekte (einschließlich Sprache, argumentative Stimmigkeit, Gliederung und Zitation bzw. Belege)
  • Die Themen- bzw. Fragestellung muss unabhängig von der Bachelorarbeit sein.


Das Auswahlgespräch kann als Einzel- oder Gruppengespräch organisiert werden und wird auf Basis der folgenden Kriterien bewertet:

  • Gründe für die Wahl des Masterstudiengangs Journalismus (einschließlich Kenntnisse über seine Struktur und Inhalte sowie Einordnung des vorherigen Studiums und der praktischen journalistischen Vorkenntnisse in den Kontext des Studiengangs)
  • Zielvorstellungen über Qualifikationen und Einsatzfelder im Bereich des Berufsfelds Journalismus
  • Fachliche und wissenschaftliche Kenntnisse (einschließlich Forschungsinteressen) im Bereich Journalismus
  • Erfahrung in projektorientiertem Arbeiten, Kreativität und Innovationsfähigkeit
  • Gesamteindruck und erwarteter Studienerfolg

Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Hochschulabschluss müssen sich online über uni-assist bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft jeweils vom 2. April bis 31. Mai.

Grundlegende Voraussetzung für das Studium sind fließende Sprachkenntnisse in Deutsch, die durch einen entsprechenden Nachweis der Niveaustufe C1 gemäß dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachzuweisen sind.

Uni-assist prüft, ob die eingereichten Zeugnisse gleichwertig zu deutschen Schul- oder Studienabschlüssen sind und grundsätzlich zum Studium in Deutschland berechtigen. Sie reichen bei uni-assist Ihre Unterlagen für das Auswahlverfahren ein, dies ist gleichzeitig Ihre Bewerbung um einen Studienplatz (eine zusätzliche Bewerbung an der Universität Leipzig ist nicht nötig).

Wichtig: Teilen Sie bitte Ihre uni-assist-Bewerbungsnummer dem Studienbüro der Fakultät  jeweils bis zum 31. Mai mit, um am Auswahlverfahren teilnehmen zu können.