Für den erfolgreichen Abschluss des Master of Science Journalismus benötigen Sie 180 Leistungspunkte. Diese Leistungspunkte erhalten Sie bei Bestehen der Modulprüfungen und der Masterarbeit sowie nach Absolvieren des Volontariats. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Studienorganisation und Prüfungen.
Die Prüfungs- und Studienordnung sowie die Änderungsatzungen und Modulbeschreibungen finden Sie in den Amtlichen Bekannmachungen der Universität Leipzig als PDF zum Download.
Ergänzend finden Sie hier die Studiengangsstruktur mit Modulen und Lehrveranstaltungen (kein amtliches Dokument) und als Auszug den Prüfungsplan.
Eine Modulanmeldung am Institut für KMW ist gleichzeitig die Prüfungsanmeldung. Ausführliche Informationen zur Moduleinschreibung finden Sie auf der Webseite der Fakultät.
Die Einschreibung erfolgt über das Online-Einschreibesystem TOOL.
Falls Sie Probleme bei der Einschreibung haben, steht Ihnen ein Kontaktformular des Einschreibteams zur Verfügung.
- Direkt zu den Informationen zur Moduleinschreibung der Fakultät
- Direkt zum Einschreibesystem Tool
- Direkt zum Kontaktformular des Einschreibeteams
Module werden in der Regel mit Modulprüfungen abgeschlossen. Näheres zu Vorgaben und Ablauf von Prüfungen finden Sie in der Prüfungs- und Studienordnung des Master of Science Journalismus.
Für die Bearbeitung der Masterarbeit stehen Ihnen 23 Wochen ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Anmeldung im Prüfungsamt zur Verfügung. Die Anfertigung der Masterarbeit erfolgt im Arbeitsumfang von 20 LP studienbegleitend in der Regel im dritten und vierten Semester. Es sind zwei Exemplare in gedruckter Form und ein Exemplar in elektronischer Form im Prüfungsamt einzureichen. Die Betreuung der Masterarbeit erfolgt durch die HochschullehrerInnen des Master of Science Journalismus.
Die Anmeldung der Masterarbeit soll regulär im dritten Fachsemester zum Ende der Vorlesungszeit beim Prüfungsamt erfolgen. Es können Themenwünsche geäußert werden. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von 2 Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden. Auf dem Antrag zur Masterarbeit ist das mit den Betreuenden vereinbarte Thema einzutragen und von den Betreuenden zu unterzeichnen
Die Aufgabe des Prüfungsausschusses Journalismus ist es, die Prüfungsverfahren für den Studiengang abzustimmen und über ihre Einhaltung zu wachen. Insbesondere ist er für Beschwerden oder Widersprüche von Studierenden gegen das Prüfverfahren zuständig.
Zusammensetzung des Prüfungsausschusses Journalismus:
- Prof. Dr. Markus Beiler (Vorsitz)
- Prof. Dr. Alexander Godulla (stellv. Vorsitzender)
- Prof. Dr. Cornelia Wolf
- Dr. Uwe Krüger
Maria Hendrischke, M.A. (Stellvertreterin) - Albert Lich, B.A. (stud. Vetreter)
Margareta Holzreiter, B.A. (stellv. student. Vertreterin)
Stellv. bei Verhinderung eines Hochschullehrers: Prof. Dr. Ansgar Zerfaß
Die Studienkommission berät den Studiendekan bei der Organisation des Lehr- und Studienbetriebes. Sie ist vor der Erstellung und Änderung der Prüfungs- und der Studienordnung anzuhören. Der Vorsitz derStudienkommission wird vom Studiendekan der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie geführt.
Zusammensetzung der Studienkommission Journalismus:
- Prof. Dr. Thorsten Schneider (Vorsitzender) / Prof. Dr. Markus Beiler (stellv. Vorsitzender)
- Dr. Uwe Krüger / Maria Hendrischke, M.A. (Stellvertreterin)
- Margareta Holzreiter, B.A. (student. Vertreterin)
- Albert Lich, B.A. (student. Vertreter)
Der M. Sc. Journalismus ist bis zum 30. September 2031 akkreditiert. Die Urkunde findet sich hier.