Im Folgenden finden Sie Informationen zur Bachelor- und Masterarbeit sowie Hinweise zum Deckblatt, zum Umfang und zur Eigenständigkeitserklärung.
Bachelor- und Masterarbeit
Bachelorarbeit
Nach Prüfungsordnung § 19
Sie müssen in der Regel 60 LP im Kernfach und insgesamt 100 LP vorweisen, um die Bachelorarbeit im Prüfungsamt anmelden zu können. Das Praktikum muss nicht unbedingt schon dabei sein.
Als Erstes suchen Sie sich einen Betreuer/eine Betreuerin für die Arbeit und die Klärung des Themas. Die Bachelor-Arbeit knüpft in der Regel an die Leitthemen und Fragestellungen aus den Lehr- und Wissensbereichen an, die im Verlauf des Studiums behandelt worden sind. Oft schlägt der Bachelor-Kandidat/ die Bachelor-Kandidatin selber ein Thema oder einen inhaltlichen Schwerpunkt vor. (nach § 19, Abs. 5 der Prüfungsordnung ist es auch möglich, die Bachelorarbeit in Form einer Gruppenarbeit zu verfassen)
Meist behandelt die Bachelorarbeit im Anschluss an den empirischen und theoretischen Forschungsstand ein ausgewähltes Problem anhand eines spezifischen Gegenstands oder Problems, unter einer expliziten Fragestellung, mithilfe der relevanten Ansätze und Methoden und auf der Grundlage einschlägiger Literatur- und Quellenbestände.
Die Anfertigung der Bachelorarbeit erfolgt im Arbeitsumfang von 10 LP. Die Arbeit soll einen Umfang von 30-40 Seiten nicht überschreiten.
Die Bachelorarbeiten werden von prüfungsberechtigten Lehrpersonen (Professoren, Dozenten, Mitarbeitern und Lehrbeauftragten) des Instituts für Kulturwissenschaften und der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie der Universität Leipzig betreut und bewertet. (Über die Möglichkeit der Betreuung durch auswärtige Lehrende entscheidet der Prüfungsausschuss.) Aus naheliegenden pragmatischen Gründen wird die Bachelorarbeit in der Regel von einer Lehrpersonen betreut, die in einem der Module die Vorlesung durchgeführt und/oder ein Seminar geleitet hat. Im Bereich B und C wird nach der Absprache mit dem betreuenden Lehrenden die Verfertigung eines Exposés erwartet.
Wenn Sie ein Thema und einen Betreuer/eine Betreuerin haben, melden Sie Ihre Bachelorarbeit beim Prüfungsamt an.
Die Anmeldezeiträume entnehmen Sie bitte der Homepage des Prüfungsamtes.
Sie schreiben die Bachelorarbeit studienbegleitend im 5. und 6. Semester. Ihnen stehen 23 Kalenderwochen als Bearbeitungszeitraum zur Verfügung. Das Thema darf einmal innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Bearbeitungszeitraums zurückgegeben und geändert werden.
Die Arbeit ist in dreifacher gedruckter Ausfertigung und als Datei im Prüfungsamt abzugeben.
Masterarbeit
Nach Prüfungsordnung § 19
Die Anmeldung zur Masterarbeit hat keine formellen Voraussetzungen.
Als Erstes suchen Sie sich einen Betreuer/eine Betreuerin für die Arbeit und die Klärung des Themas.
Laut Prüfungsordnung § 19 soll die Masterarbeit grundlegend zeigen, „dass der/die Prüfungskandidat/in in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus seinem/ihrem Fach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Erwartet wird die Auseinandersetzung mit dem einschlägigen Forschungsstand; in ihrem Verlauf muss deutlich werden, was den eigenen Ansatz auszeichnet und warum er gewählt worden ist.“
Die konkreten Anforderungen an die Arbeit sind mit der Betreurin/dem Betreuer abzusprechen.
Die Anfertigung der Masterarbeit erfolgt im Arbeitsumfang von 30 LP. Die Arbeit soll einen Umfang von in der Regel 50 – 70 Seiten haben, Näheres dazu ist mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer zu besprechen.
Die Masterarbeit knüpft in der Regel an die Leitthemen und Fragestellungen aus den Lehr- und Wissensbereichen an, die im Verlauf des Studiums behandelt worden sind. Meist schlägt der Master-Kandidat/ die Master-Kandidatin selber ein Thema oder einen inhaltlichen Schwerpunkt vor. (nach § 19, Abs. 5 der Prüfungsordnung ist es auch möglich, die Master-Arbeit in Form einer Gruppenarbeit zu verfassen)
Die Masterarbeiten werden von prüfungsberechtigten Lehrpersonen (Professoren, Dozenten, Mitarbeitern und Lehrbeauftragten) des Instituts für Kulturwissenschaften und der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie der Universität Leipzig betreut und bewertet. Über die Möglichkeit der Betreuung durch auswärtige Lehrende entscheidet der Prüfungsausschuss. In der Regel wird die Arbeit von einer Lehrpersonen betreut, die in einem der besuchten Module ein Seminar geleitet hat. Im Bereich B und C wird nach der Absprache mit der/dem betreuenden Lehrenden die Verfertigung eines Exposés erwartet.
Der Besuch der begleitenden zweisemestrigen Kolloquien wird dringend geraten und kann auch schon vor dem Beginn der eigenen Arbeit sehr hilfreich sein: Kolloquium Kultur- und Sozialphilosophie / Forschungsarbeiten Kultur und Gesellschaft / Kultursoziologisches Forschungsprojekt / Forschungsfelder und Forschungsdesigns im Kulturmanagement
Wenn Sie ein Thema und einen Betreuer/eine Betreuerin haben, melden Sie Ihre Masterarbeit beim Prüfungsamt an.
Die Anmeldezeiträume entnehmen Sie bitte der Homepage des Prüfungsamtes.
Sie schreiben die Masterarbeit studienbegleitend im 3. und 4. Semester. Ihnen stehen 23 Kalenderwochen als Bearbeitungszeitraum zur Verfügung. Das Thema darf einmal innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Bearbeitungszeitraums zurückgegeben und geändert werden.
Die Arbeit ist in dreifacher gedruckter Ausfertigung und als Datei im Prüfungsamt abzugeben.