Die Juristenfakultät wird ab dem Wintersemester 2024/25 ihr Studienangebot um den neuen Schwerpunktbereich "Recht der Politik" ergänzen, der einer Erweiterung und Vertiefung von Grundlagenkenntnissen im Verfassungs- und Verwaltungsrecht dient. Die Pflichtfächer werden die rechtliche Regulierung der politischen Willensbildung sowie die Transformationsleistung der Verwaltung zwischen Politik und Gesellschaft behandeln. Ein breites Wahlfachangebot wird zudem praxisnahe Einblicke in politikrelevante Bereiche des Verfassungs- und Verwaltungsrechts ermöglichen. Damit wird der neue Schwerpunktbereich Kompetenzen vermitteln, die für die Tätigkeit in Ministerien, Parlamenten, Behörden und Verwaltungsgerichten ebenso von Vorteil sind wie für die Rechtsberatung im Öffentlichen Recht, die Politikberatung in Parteien und Nichtregierungsorganisationen sowie die fachjournalistische Tätigkeit.
Die Pflichtveranstaltungen im neuen Schwerpunktbereich werden von Prof. Uhle, Prof. Eichenhofer und Jun.-Prof. Michl abgedeckt. Angeboten werden Vorlesungen zu Parteien und Wahlen (Recht der Politik I), zu Parlament und Regierung (Recht der Politik II) und zu Transformationen der Verwaltung (Recht der Politik III). Hinzu kommen zahlreiche Wahlfach-Veranstaltungen – etwa zur Verfassungstheorie, zum Sächsischen Verfassungsrecht, zum Staatskirchen- bzw. Religionsverfassungsrecht oder auch zum Informationsrecht. Eine Übung zum Recht der Politik sowie einschlägige Seminarangebote werden das Veranstaltungsangebot abrunden.
Prof. Uhle wird die Vorlesungen "Recht der Politik II – Parlament und Regierung" sowie "Sächsisches Verfassungsrecht" übernehmen. Diese werden um Angebote aus seiner Reihe "Leipziger Seminare zum Staatsrecht" ergänzt, in deren Zentrum in den kommenden Semestern aus Anlass des 75jährigen Bestehens des Grundgesetzes Wegmarken der Verfassungsrechtsprechung stehen werden.
Informationen zum Schwerpunktstudium an der Juristenfakultät finden Sie unter https://www.jura.uni-leipzig.de/studium/.