Herzlich willkommen bei der Fachstudienberatung des Instituts für Soziologie. Sie können mich in allen Fragen ansprechen, die sich im Zusammenhang mit Ihrem Studium des Faches Soziologie an der Universität Leipzig ergeben: Vor allem bei Fragen zur Studiengestaltung, Prüfungsorganisation sowie zur Wahl der Schwerpunkte des Faches im gewählten Studiengang stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Informieren Sie sich rechtzeitig zu unserem reformierten Masterstudiengang!

Zum Wintersemester 2024/25 führen wir unseren reformierten Masterstudiengang "M.A. Soziologie" ein. Bewerbungen sind bereits ab dem 02. Mai 2024 möglich. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Grundsätzlich wird eine Fachstudienberatung empfohlen

  • zu Beginn des 1. Fachsemesters, vor Beginn der Bachelor-/Masterarbeit und vor Beginn eines Praktikums im Bachelorstudiengang,
  • bei Nichtbestehen von Prüfungen oder gescheiterten Versuchen, erforderliche Leistungsnachweise zu erwerben,
  • bei zeitlicher Verzögerung des Studienverlaufs im Vergleich zu den angegebenen Studienzeiten,
  • bei der Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen und bei Studiengang- bzw. Hochschulwechsel.

Erfahrungsgemäß gibt es eine Reihe typischer Fragen, die immer wieder gestellt werden. Die Wahrscheinlichkeit ist daher groß, dass ihre Fragen unter dem Link "Häufig gestellte Fragen" bereits beantwortet werden können. Zudem finden Sie dort weitere Informationen sowie einen Überblick über Studienaufbau, Studieninhalte und die vorgeschriebenen Studienleistungen im Bachelor- und Masterstudiengang Soziologie an der Universität Leipzig. Insbesondere die Grafiken zum Aufbau des Studienganges und zum Studienablaufplan sollen Sie bei der Planung und Strukturierung ihres Studiums unterstützen. Darüber hinaus finden Sie Hinweise zum Wahlfach Soziologie, zu den Lehramtsstudiengängen, der fachnahen Schlüsselqualifikation "Praktikum", der Anrechnung von Studienleistungen, etc..

Da manche Fragen auch über den Aufgabenbereich einer Studienfachberatung hinausführen, bitte ich Sie, auch die folgenden Informations- und Unterstützungsangebote zu beachten:

  • Antworten auf allgemeine Fragen rund um das Studium (z.B. Bewerbung, Immatrikulation, Urlaubssemester etc.) finden Sie auf den Seiten des Studentensekretariats und der zentralen Studienfachberatung.
  • Bei Fragen zur Moduleinschreibung, Seminarwechseln oder auch allgemeinen Fragen zu AlmaWeb stehen Ihnen das Studienbüro und der Helpdesk zur Seite.
  • Zahlreichen Informationen und Unterstützungsangebote für Fragen und Probleme rund um das studentische Leben finden Sie zudem auf den Seiten des Studentenwerks.

Im Bachelorstudiengang Soziologie können bis zu zehn Leistungspunkte durch ein Praktikum erbracht werden. Die Anerkennung von Praktika erfolgt durch die facheigenen Schlüsselqualifikationsmodule "Praktikum" (06-002-112-1) und "Kurzpraktikum" (06-002-129-1). Die Praktika sind von den Studierenden selbstständig zu organisieren. Damit es bei der Organisation und Anerkennung nicht zu Problemen kommt sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Das Praktikum soll Ihnen ermöglichen, erworbener Fachkenntnisse und Kompetenzen in berufspraktischen Kontexten anzuwenden und auszubauen. Der fachliche Bezug des Praktikums sollte daher aus den Anmeldungsunterlagen ersichtlich sein. Da die möglichen Berufsfelder sehr vielfältig sind, kann auch der geforderte fachliche Bezug sehr unterschiedlich ausfallen. Einen Überblick über mögliche Tätigkeitsbereiche, Steckbriefe von verschiedenen Berufspraktikern sowie Praktikumsausschreibungen finden Sie u.a. auf den Seiten des BDS (Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen).
  • Damit Praktika anerkannt werden können, müssen diese im Vorfeld beim Prüfungsausschuss angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt über das Formular A, das Sie im Downloadbereich auf der Seite des Prüfungsausschusses finden. Ein separater formloser Antrag ist nicht nötig. Die Anmeldung sollte frühzeitig, spätestens jedoch zwei Wochen vor Beginn des Praktikums erfolgen. Die erfolgreiche Anmeldung des Praktikums ist dann in AlmaWeb einzusehen. Dort wird auch der Termin für die Abgabe des Praktikumsberichtes einzusehen sein.
  • Die Vergabe der Leistungspunkte hängt von der Dauer des Praktikums ab. Für zehn Leistungspunkte ist ein mindestens achtwöchiges Praktikum zu absolvieren. Fünf Leistungspunkte können bereits ab einer Praktikumsdauer von mindestens vier Wochen vergeben werden.
  • Um Überschneidungen mit Präsenzzeiten in anderen Modulen zu vermeiden, sollte das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Sollten sich im Falle mehrmonatiger Praktika größere Überschneidungen zwischen Praktikums- und Vorlesungszeit nicht vermeiden lassen, kann ein Urlaubssemester beantragt werden. Beachten Sie bitte, dass die Fristen in zuvor begonnenen Prüfungsverfahren durch ein Urlaubssemester nicht ausgesetzt werden.
  • Die abschließende Prüfungsleistung ist ein zwei- bis dreiseitiger Praktikumsbericht, der mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet wird. Der Praktikumsbericht muss spätestens zwei Wochen nach Praktikumsende gemeinsam mit dem Formular B bei der Prüfungsstelle eingereicht werden. Der Bericht umfasst eine Beschreibung des Praktikumsgebers und der Aufgaben und Tätigkeiten während des Praktikums. Darüber hinaus sollten Sie im Bericht reflektieren, inwiefern Sie im Studium erworbene Kompetenzen und Fähigkeiten umsetzen konnten und welche Konsequenzen Sie aus dem Praktikum für ihre weitere akademische und berufliche Orientierung ziehen.
  • Einige Praktikumsgeber verlangen einen Nachweis der Studienrelevanz des Praktikums. Einen solchen Nachweis können Sie auf Anfrage beim Praktikumsbeauftragten des Institutes erhalten.

Informationen zur Berufsfeldorientierung finden Sie hier. Weitere Tipps sowie Informationsveranstaltungen zu sozialwissenschaftlichen Berufsfeldern und Berufseinstieg finden Sie beim Career Service der Universität Leipzig.­­­­­

Allgemeines zur Anerkennung

Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie an anderen Hochschulen im In- oder Ausland erbracht haben, können anerkannt werden. Die Anerkennung bedarf eines schriftlichen Antrages an den Prüfungsausschuss. Die Bearbeitung ihres Antrages sowie eine endgültige Auskunft über die Anerkennung erfolgt immer erst, wenn die erforderlichen Nachweise erbracht und die entsprechenden Kriterien (s.u.) erfüllt sind. Insbesondere vor einem Auslandsstudium kann keine verbindliche Zusage gegeben werden, dass die Kurse so oder so angerechnet werden. Sofern Sie sich im Vorfeld mit der Studienfachberatung abstimmen und bei der Wahl der Kurse die unten genannten Kriterien beachten, erfolgt die Anerkennung in der Regel problemlos. Die anerkannten Studienleistungen können Sie im AlmaWeb einsehen. In manchen Fällen kann auch eine Teilanrechnung erfolgen, die an bestimmte Auflagen oder Bedingungen geknüpft ist (z.B. den Besuch eines weiteren Seminars, das Erbringen weiterer Prüfungsleistung). In diesem Fall erfolgt der Eintrag der anerkannten Leistungen im AlmaWeb erst, wenn die Bedingungen bzw. Auflagen erfüllt worden sind. Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Fächern, die Sie zum Beispiel im Rahmen ihres Soziologiestudiums für den Wahlbereich anrechnen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Institute. Je nach Verfahrenspraxis des jeweiligen Instituts erhalten Sie dort entweder einen Anrechnungsbescheid, den Sie dann in der Prüfungsstelle Soziologie vorlegen können, oder die Anrechnung wird von der jeweiligen Prüfungsstelle direkt in AlmaWeb eingetragen.

Antrag auf Anerkennung

Die Anrechnung von Studienleistungen erfolgt auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss des Institutes für Soziologie. Sie können ihren Antrag in das Postfach  der Studienfachberatung legen (GWZ, gegenüber von Raum H3.107) oder direkt in der Sprechstunde der Studienfachberatung abgeben. Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Antrag im Vorfeld mit der Studienfachberatung zu besprechen. So können Fehler und infolge verlängerte Bearbeitungszeiten vermieden werden. Alternativ können Sie ihren Antrag auch per Post unter der angegebenen Anschrift einreichen: Institut für Soziologie, An den Prüfungsausschuss, Beethovenstraße 15, 04107 Leipzig. Die Antragsunterlagen umfassen:

  • Einen formlosen Antrag,
  • das Formular zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen mit den Angaben zu ihrer Person und einer tabellarischen Übersicht über die anzurechnenden Leistungen,
  • Nachweise der erbrachten Leistungen sowie die dazugehörigen Modul- bzw. Kursbeschreibungen.

Kriterien für die Anerkennung

In vielen Fällen sind die erzielten ECTS allein kein hinreichendes Kriterium für die Anrechenbarkeit von Studienleistungen. Vielmehr setzt deren Anerkennung eine Vergleichbarkeit der Studienleistungen in puncto zeitlicher Aufwand (SWS, Workload), Prüfungsumfang (z.B. Anzahl der Prüfungsleistungen und Prüfungsvorleistungen) sowie ggf. Übereinstimmungen der Inhalte und Lernziele voraus. Die anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen sollten zudem dem Anforderungsniveau ihres jeweiligen Studienabschnittes entsprechen. Dies gilt insbesondere für Studierende im Masterstudiengang, die ein Auslandssemester absolvieren.

Hinweise zu den Studiengängen

Hier finden Sie spezifischere Informationen zu Fragen Ihres Studienganges und zum Studienablauf.

Das könnte Sie auch interessieren

Unsere Studiengänge

mehr erfahren

Studienbüro

mehr erfahren

Fachschaftsrat

mehr erfahren

Zentrale Studienfachberatung

mehr erfahren

Vorlesungsverzeichnis

mehr erfahren