Erfahren Sie auf dieser Seite, welches Leitbild und Qualitätsziele unsere Fakultät bei der Studiengangsentwicklung verfolgt und wie sie diese umsetzt.
Leitbild und Qualitätsziele
Das Leitbild der Fakultät beruht auf der Idee, eine Kultur der Kommunikation und des Austausches zwischen Lehrenden und Studierenden, eine Kultur der Reflexion und der Intervision unter Kollegen/innen sowie eine kritische Beobachtung und Fortschreibung der Organisationskultur zu entwickeln. Das sind die Alleinstellungsmerkmale, auf die sich die Fakultät verpflichtet hat. Dabei folgt die Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie einem Leitbild, das auf vier Säulen ruht, die zugleich das Fundament für Fortentwicklungen in Studium und Lehre bilden:
- Attraktivität des Studiums
- Innovation von Studium und Lehre
- Internationalität und Mobilität
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Das Qualitätssicherungskonzept für Lehre und Studium
Die Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie hat bereits im Jahre 2005 im Zuge der Bologna- Reform begonnen, ein modernisiertes Programm für die Qualitätssicherung von Lehre & Studium (L&S) zu entwickeln. Die Grundlagen hierfür wurden gemeinsam mit vier sozialwissenschaftlichen Fakultäten weiterer Universitäten im Rahmen eines Pilotprojektes unter Moderation des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) erarbeitet. Das dabei entwickelte Konzept diente später als Vorlage für das „Leipziger Modell“, welches im Rahmen der Clusterakkreditierung im Jahre 2008 zur Richtschnur für die Qualitätssicherung von Lehre und Studium der gesamten Universität Leipzig wurde. Dieses Konzept wurde kontinuierlich weiterentwickelt und an die neuen Rahmenbedingungen der Systemakkreditierung angepasst. Das vorliegende Qualitätssicherungskonzept für Lehre und Studium an der Fakultät wurde im Sommer 2024 angepasst und in der Sitzung des Fakultätsrates am 12.11. 2024 verabschiedet.
Die Studiengangs- und Lehrevaluation bilden gemeinsam einen zentralen Bestandteil des Qualitätssicherungskonzepts der Fakultät. Die Evaluationen sollen ein breites Spektrum an Informationen liefern, auf dessen Basis Erkenntnisse über die Qualität von Curriculum, Lehre und Studium gewonnen werden können. Die Studiengangs- und Lehrevaluation zielen insbesondere darauf ab:
- den Vertretern und Vertreterinnen der Fächer umfassende Informationen zur wahrgenommenen Konzeption, Situation sowie Lehrqualität in den Studiengängen zu bieten, um bessere Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der Lehre und der Studiengänge gewinnen zu können,
- die Studien- und Prüfungsabläufe zu optimieren, die Kommunikation in den Fächern und Studiengängen sowie zwischen allen an Lehre und Studium Beteiligten zu fördern,
- den Lehrenden umfassende Erkenntnisse zur wahrgenommenen Qualität ihrer Lehre zu ermöglichen und sie dadurch in der Entwicklung ihres didaktischen Profils zu unterstützen,
- den kollegialen Austausch zur Weiterentwicklung der Lehre zu unterstützen,
- den Studierenden Informationen über und Einflussmöglichkeiten auf die Qualität von Lehre und Studium durch angemessene Einbeziehung bereitzustellen,
- die für den Lehrbericht und für die interne Zertifizierung erforderlichen Daten zu liefern,
- die für externen Qualitätssicherungsverfahren erforderlichen Informationen und Erkenntnisse zu generieren.
Die Studiengangsevaluation
Die Studiengangsevaluation erfolgt im Dreijahresrhythmus und unterteilt sich in die Erhebung und Auswertung von Kenndaten und Studierendenbefragungen. Der Fokus liegt auf drei übergreifenden Qualitätsmerkmalen: Studiengangskonzept, Studierbarkeit, Internationalität.
Die Lehrevaluation
Die Lehrevaluation erfolgt auf Studiengangsebene semesterweise. Als Datengrundlage dienen die LV-Evaluation der im jeweiligen Studiengang Lehrenden des zurückliegenden Semesters. Der Fokus liegt in der Lehrevaluation auf drei übergreifenden Qualitätsmerkmalen: inhaltliche Gestaltung, Didaktik/Lehrkompetenz und Fairness/Kontakt.
Der Qualitätssicherungskreislauf der Fakultät besteht aus sechs Schritten, die in einem zweijährigen Turnus von allen Studiengängen der Fakultät durchlaufen werden müssen:
1. Evaluation und Berichterstattung
2. Auswertung innerhalb des Faches
3. Information an die Studienkommission
4. Information an die Fakultätsleitung (nur bei Ergebnissen unter den Mindeststandards)
5. Befassung im Fakultätsrat
6. Rückmeldung zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen an die Studienkommission
Studiengangsentwicklung
Das Bekenntnis der Fakultät zur Studiengangsentwicklung basiert auf der leitenden Idee, über die gesetzlich vorgeschriebenen Prozesse (Evaluation von Lehrveranstaltungen) und Gremien (Studienkommissionen, Prüfungsausschüsse, Fakultätsrat) hinaus Strukturen einzurichten und weiterzuentwickeln, durch die die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Studiengänge an der Fakultät bewahrt und gestärkt werden können.
Das Studienbüro begleitet und berät die Fächer der Fakultät bei der Organisation und Durchführung der curricularen Reform- und Novellierungsprozesse. Dabei werden die Erkenntnisse aus der Studiengangs- und Lehrevaluation, Auflagen und Empfehlungen aus der externen Begutachtung im Rahmen der Akkreditierungsprozesse, die Entwicklungen in den entsprechenden Forschungs- und/oder Berufsfeldern, die Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und internationalen Vergleich sowie akkreditierungsrelevante Vorgaben und prüfungsrechtliche und studienorganisatorische Aspekte berücksichtigt.
Auch bei Neueinrichtung und Aufhebung der Studiengänge berät das Studienbüro die Fächer der Fakultät zum Prozess, unterstützt sie bei der Erstellung der entsprechenden Dokumentation und begleitet sie in den Universitätsgremien.
Workshops zur Studiengangsentwicklung
Workshop zur Digitalisierung an der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie: Auswertung des Sommersemester 2020 und Impulse für die kommenden Semester
17. September 2020, 8:30 - 12:30 Uhr
Lehrbericht
Die Fakultät sieht sich verpflichtet, zweijährlich einen Lehrbericht zu verfassen. Dieser soll die Lehr- und Studiensituation in den Studiengängen der Fakultät auf empirischer Datengrundlage (Befragungen & Kenndaten) beleuchten. Das sächsische Hochschulrecht schreibt dem Lehrbericht in erster Linie eine Informations-/Kontrollfunktion zu, in dem er der Hochschulleitung einen Überblick über die Erfüllung der Lehraufgaben an der Fakultät gibt. Darüber hinaus ist der Lehrbericht aber auch ein Instrument zur Selbstreflektion, das der Fakultät bzw. den Studiengängen systematisch Auskunft über die Situation in Lehre & Studium gibt, gewollte ebenso wie nichtgewollte Entwicklungen sichtbar macht und Ansätze für ggf. nötige Anpassungen aufzeigt. Im Kern soll der Lehrbericht sowohl auf Studiengangs-, als auch auf Fakultätsebene einen Abgleich zwischen den jeweils gesteckten Zielen und der aktuellen Lehr- und Studiensituation vornehmen. Auf Basis der Ergebnisse gilt es, Stärken und Schwächen zu benennen und ggf. Ansätze für Anpassungen zu formulieren. Die Lehrberichtsordnung der Universität Leipzig regelt das Verfahren in Detail.
Zertifizierung
Die Studiengänge der Fakultät sind im Rahmen der Cluster-Akkreditierung oder im Rahmen einer Programmakkreditierung bereits akkreditiert worden. Mit der Einführung der Systemakkreditierung an der Universität Leipzig besteht für die Studiengänge der Fakultät die Pflicht, einmal in sechs Jahren extern begutachtet und intern zertifiziert zu werden. Die Studiengänge B.A./M.A. Kulturwissenschaften, B.A./M.A. Philosophie und B.A./M.A. Soziologie sind bereits bis Ende März 2025 zertifiziert worden. Der Studiengang M.A. Global Studies ist im Jahr 2020 als erster internationaler Studiengang der Universität Leipzig nach dem Europäischen Ansatz erfolgreich akkreditiert worden. Alle anderen Studiengänge der Fakultät sollen bis zum Jahr 2025 im Rahmen der Systemakkreditierung extern begutachtet und intern zertifiziert werden.
Das Studienbüro unterstützt die Fächer der Fakultät bei der Erstellung der Dokumentation für die externe Begutachtung und die interne Zertifizierung, organisiert den gesamten Prozess an der Fakultät und begleitet die Fächer in allen Fakultäts- und Universitätsgremien.