Informieren Sie sich hier, welche Möglichkeiten Sie haben, Leistungen aus anderen Studiengängen oder aus einem Auslandsaufenthalt für Ihr Studium in Leipzig anrechnen zu lassen.
Studiengangwechsel
Eine Neuorientierung im Studium ist manchmal unumgänglich. Je nachdem, wie weit Sie bereits in ihrem alten Studium vorangeschritten sind, gibt es verschiedene Optionen.
- Haben Sie zuvor etwas fachfremdes studiert bzw. lassen sich nicht genügend Leistungen aus dem bisherigen Studium für das neue Studium anrechnen, so bleibt Ihnen nur die reguläre Bewerbung für das erste Fachsemester
- Können Sie sich Studienleistungen aus dem bisherigen Studium für das neue Studium anerkennen lassen, so besteht die Möglichkeit in ein höheres Fachsemester einzusteigen. Dadurch müssen Sie nicht noch einmal ein Studium von vorn beginnen. Dabei gibt es einige Dinge zu beachten:
Einstiegssemester
In Studiengänge unserer Fakultät können Sie jeweils im Wintersemester nur in ungerade und im Sommersemester nur in gerade Fachsemester einsteigen. Eine Ausnahme bildet der M.A. Kulturwissenschaften, in dem Sie sowohl im Winter- als auch im Sommersemester in ein gerades bzw. ungerades Fachsemester einsteigen können.
Bewerbungsfristen
Die Fristen für eine Bewerbung variieren je nach Studiengang und der Zulassungesbeschränkung. Einige Studiengänge haben selbst in höheren Semestern noch eine Zulassungsbeschränkung. Welche Studiengänge dies betrifft erfahren sie auf den Seiten unserer Studiengänge.
Studienangebot der Fakultät
Bewerbungsfristen für höhere Fachsemester
Antrag auf Anerkennung
Bevor Sie sich bewerben, muss festgestellt werden, in welches Semester Sie einsteigen können. Dafür muss ein formeller Antrag beim Prüfungsausschuss gestellt werden. In einem Anrechnungsbescheid wird dann festgestellt, in welches Semester Sie eingestuft werden können. Diesen Bescheid benötigen Sie dann für die Bewerbung für ein höheres Semester an der Universität Leipzig.
Anrechnungsbescheid
Das formelle Vorgehen unterscheidet sich an den Instituten. Für Fragen stehen Ihnen die Ansprechpersonen der Institute zur Verfügung.
Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland
Leistungen, welche Sie im Rahmen eines Auslandsstudiums erbracht haben, können Sie sich in der Regel auch für Ihr Studium bei uns anrechnen lassen. Am Einfachsten ist dies möglich, wenn Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit Ihrer Erasmus-Koordination besprechen, welche Leistungen Sie sich anrechnen lassen können.
Für die eigentliche Anrechnung nach Ihrem Auslandsaufenthalt wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson an Ihrem Institut oder Ihre Erasmus-Koordination.
Ansprechpersonen an den Instituten
Die Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland oder aus einem vorherigen Studium erfolgt formell über den Prüfungsausschuss des Institutes. Die Anträge werden in den Instituten unterschiedlich vorbereitet. Erfahren Sie hier, an wen Sie sich dafür wenden müssen.
Für Fragen zur Anerkennung von Leistungen wenden Sie sich bitte an Stephan Kaschner
Für Fragen zur Anerkennung von Leistungen wenden Sie sich bitte an Prof. Dirk Quadflieg.
Für Fragen zur Anerkennung von Leistungen wenden Sie sich bitte an Prof. Dr. Andreas Gelhard.
Für Fragen zur Anerkennung von Leistungen wenden Sie sich bitte an Dr. Daniel Schmidt.
Anerkennung von Leistungen am Institut für Politikwissenschaft
Für Fragen zur Anerkennung von Leistungen wenden Sie sich bitte an Beatrice Fischer.