Hier finden Sie Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen aus einem vorherigen Studium, Auslandsstudium oder einer Berufsausbildung für den B. A. KMW, sowie zur Einstufung in ein höheres Fachsemester des B. A. KMW im Rahmen eines Studiengangswechsels.
Informationen zu Anerkennung von Studienleistungen oder Studiengangswechseln in anderen (Master-) Studiengängen des Instituts finden Sie bei den jeweiligen Studiengangsinformationen.
Bitte nutzen Sie zur Antragstellung ausschließlich das am Ende verlinkte Kontaktformular.

Häufige Fragen zur Anrechnung von Leistungen für den B. A. KMW

Wie verläuft der Anerkennungsprozess?

Allgemein läuft der Anrechnungsprozess wie folgt ab:

  1. Informieren Sie sich eingehend über die Möglichkeiten der Anerkennung, insbesondere über den Modulinhalt und -umfang sowie über die notwendigen, einzureichenden Dokumente. Grundlage hierfür bieten die Merkblätter (s.u.), die ausführliche Prozessbeschreibung sowie dieses FAQ.
  2. Füllen Sie die notwendigen Formulare aus und sammeln Sie alle Dokumente zusammen, die zur Prüfung des Anerkennungsantrages notwendig sind. Die Formulare finden Sie hier. Falls Fragen zur Anerkennung von Leistungen oder zum Ausfüllen der Formulare aufkommen, die durch das Informationsangebot der Website nicht beantwortet werden, wenden Sie sich an den Helpdesk
  3. Verwenden Sie das Kontaktformular (Link ganz unten) um die Anerkennung von Leistungen oder Einstufung in ein höheres Fachsemester zu beantragen.
  4. Warten Sie die Rückmeldung des Prüfungsausschusses ab. Die Prüfung und Bearbeitung des Antrages können sechs bis acht Wochen in Anspruch nehmen.

Merkblatt
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Wann können oder müssen Leistungen angerechnet werden?

Studienleistungen können anerkannt werden, sobald Module nachweislich absolviert wurden, die im Modulinhalt und -umfang (LP) einem noch nicht absolvierten Modul im B.A. KMW entsprechen. Alle Module im B.A. KMW umfassen 10 LP. Ggf. ist eine Anerkennung von zwei thematisch ähnlichen Modulen mit jeweils geringerem Umfang an LP auf ein Modul des B.A. KMW möglich. Eine Anrechnung von Teilen eines Moduls ist ausgeschlossen. Mehrfachanerkennungen von Studienleistungen in mehreren Modulen sind ebenfalls ausgeschlossen, mit der Ausnahme von im Doppelbachelor erbrachten Studienleistungen. Berufspraktische Erfahrungen/Praktika und berufliche Ausbildungen können, wenn Sie die allgemeinen inhaltlichen und formalen Anforderungen erfüllen, im SQ-Bereich als Praktikum anerkannt werden (s. Informationen im entsprechenden Menüpunkt weiter unten); dort ist auch eine Anrechnung von Auslandserfahrungen sowie im Ausland oder am Sprachenentrum der Universität Leipzig absolvierten Sprachkursen möglich (s. dazu Informationen weiter unten zum SQ-Bereich).

Die Möglichkeit, sich bereits absolvierte Studienleistungen anerkennen zu lassen, besteht wenn:

  • Studienleistungen im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes (z.B. ERASMUS) erbracht wurden, oder wenn
  • ein Studiengangwechsel (inner- und außerhalb der Universität Leipzig) vorgenommen wurde, oder wenn
  • ein Doppelstudium an der Universität Leipzig absolviert wird (Anrechnung der Leistungen des anderen Bachelorstudienganges im Wahlbereich des B.A. KMW), oder wenn
  • Leistungen eines an der Universität Leipzig oder einer anderen Hochschule abgeschlossenen Erststudiums vorliegen.

Wenn eine Einstufung und Immatrikulation in ein höheres Fachsemester des B.A. KMW erfolgt ist, besteht sogar die Pflicht, einen Antrag auf Anerkennung zu stellen.

Welche Fristen und Bearbeitungszeiten sind zu beachten?

Die Anerkennung von Leistungen ist grundsätzlich immer möglich. Allerdings sollten die regulären Bewerbungsfristen (im Fall einer Einstufung) sowie ggf. die Fristen für die Moduleinschreibungen beachtet werden, um eine rechtzeitige Anrechnung der Leistungen gewährleisten zu können. Dabei sollte mit einer 6 bis 8-wöchigen Bearbeitungszeit des Anerkennungsantrages durch den Prüfungsausschuss gerechnet werden. Kalkulieren Sie in der vorlesungsfreien Zeit auch Verzögerungen durch Urlaub ein.

Anträge auf Ausstellung von Einstufungsbescheiden für eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester des BA KMW müssen spätestens vier Wochen vor Bewerbungsschluss gestellt werden. 

Welche Dokumente müssen eingereicht werden?

Welche Dokumente für die Anerkennung von Studienleistungen notwendig sind, ist vom jeweiligen Anliegen abhängig. Im Kontaktformular zur Beantragung werden Ihnen die notwendigen Formulare und Dokumente je nach Anliegen genannt. 

a) Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen allg.:

  • Transcript of Records (ToR), vom Prüfungsamt der betreffenden Universität ausgestellt
  • Modulbeschreibungen der Universität, an der die anzuerkennenden Leistungen absolviert wurden

b) Anerkennung nach einem Auslandssemester (z.B. ERASMUS):

  • Transcipt of Records der Gasthochschule zum Nachweis der erbrachten Leistungen
  • vorausgefülltes Erasmus-Formular „Anerkennungsergebnisse an der Universität Leipzig“ (für Erasmus+)
  • Learning Agreement (Tabellen A1/A2, B1/B2), insbesondere bei Änderungen
  • falls Anerkennung als Modul SQ32a "Internationale Erfahrung" beabsichtigt: vorausgefülltes Formular „Bestätigung…“ SQ32, erhältlich zum Download nach Anmeldung im Moodlekurs des Sprachenzentrums (Link zu Informationen des Sprachenzentrums)

c) Antrag auf Einstufung für Bewerbung in höheres Fachsemester des BA KMW:

  • Nachweise der erbrachten Leistungen (Transcript of Records)
  • Informationen zu den zur Anrechnung vorgesehenen Leistungen (z.B. Modulbeschreibungen)
  • soweit möglich vorausgefülltes Formular "Anrechnungsbescheid"

d) Antrag auf Anerkennung praktischer Erfahrungen als Praktikum:

  • Formular Praktikum F2 (Hier)
  • Praktikums-/Arbeitszeugnis
  • Praktikumsbericht (1 S. für Kurzpraktikum, 8-10 S. für Langpraktikum) mit Beschreibung der Aufgaben, Tätigkeiten und durch das Praktikum erworbenen studien- und berufsrelevanten Qualifikationen
  • kurzes Schreiben (max. 1 S.) mit Begründung des Antrags auf Anrechnung der Ausbildung/Erfahrung

"Kernfach", "Wahlbereich" und "SQ"? Die Modulbereiche erklärt.

Kernfach (insgesamt 120 LP)

Das Kernfach umfasst Pflicht- und Wahlpflichtmodule im Lehrangebot der KMW sowie die Bachelorarbeit und das BA-Kolloquium.

Wahlbereich (insgesamt 30 LP)

Der Wahlbereich umfasst frei wählbare Module im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften (außer KMW). Alternativ ist auch eine Kernfachaufstockung möglich: Es können also für den Wahlbereich angebotene (noch nicht absolvierte) KMW-Module belegt und im Wahlbereich angerechnet werden. Sprachkurse des Sprachenzentrums können nicht im Wahlbereich angerechnet werden, sondern nur im SQ-Bereich. 

SQ-Bereich (insgesamt 30 LP)

Der SQ-Bereich umfasst zwei SQ-Module (20 LP) aus dem frei wählbaren, fakultätsübergreifenden Angebot. Alternativ zu diesem Angebot können beliebige, anderweitig nicht angerechnete im Ausland erbrachte Leistungen als SQ 32a Modul „Internationale Erfahrung“ (10 LP) verbucht werden. Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Sprachenzentrums. Außerdem können Sprachkurse des Sprachenzentrums der Universität Leipzig im Umfang von 10 LP angerechnet werden, soweit sie diesen Umfang aufweisen und mit einer Prüfung abgeschlossen werden.

Die verbleibenden 10 LP werden über ein 8-wöchiges Praktikum nachgewiesen. Alternativ können alle 30 LP des SQ-Bereiches über ein langes Praktikum (6 Monate) nachgewiesen werden.

Wo finde ich alle wichtigen Informationen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen?

Die wichtigsten Informationen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen finden Sie im folgend verlinkten Merkblatt.

Merkblatt
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Wie werden Noten von Studienleistungen aus anderen Benotungssystemen umgerechnet (z. B. ERASMUS)?

Für die Umrechnung der Noten liegen interne Vorschläge des Akademischen Auslandsamtes der Universität Leipzig (AAA) vor. Daneben existieren einige einschlägige Umrechnungstabellen der Universitäten Bonn und Konstanz, die bei Bedarf hinzugezogen werden. Studierende, die ihr Auslandssemester an Universitäten außerhalb Europas absolviert haben, werden gebeten, weitere ihnen bekannte Umrechnungstabellen zu ihrem speziellen Gastland vorzulegen, um eine sinnvolle und gerechte Übertragung der Notenwerte vornehmen zu können.

Wie kann ich Studienleistungen aus einem Auslandsaufenthalt (z. B. ERASMUS) als externe Schlüsselqualifikation anerkennen lassen?

Zum einen können Sie sich während des Auslandsaufenthaltes absolvierte Sprachkurse (mit bestandener Prüfung) anrechnen lassen. Die Anrechnung von Sprachkursen läuft über den Prüfungsausschuss des Sprachenzentrums. 

Darüber hinaus gibt es das eigenständige Modulangebot SQ32a (Internationale Erfahrung). Innerhalb dieses Moduls können flexibel alle Leistungen aus dem Ausland anerkannt werden, die nicht anderweitig (als Modul im Kernfach, Wahlbereich oder SQ-Bereich) angerechnet werden bzw. wurden. Diese Leistungen müssen dabei mindestens 10 Leistungspunkte umfassen. Die Anerkennung wird ebenfalls vom Prüfungsausschuss des Sprachenzentrums verwaltet. Um sich Leistungen anerkennen zu lassen, muss das Prüfungsmanagement der KMW allerdings bestätigen, dass diese Leistungen nicht bereits anderweitig angerechnet wurden/werden. Das betreffende Formular und weitere Informationen zur Vorgehensweise finden Sie in einem Moodlekurs des Sprachenzentrums (s. Informationen und Link auf der Webseite des Sprachenzentrums). Das Formular laden Sie bitte vorausgefüllt im Zuge des Anerkennungsantrags im Kontaktformular hoch; die unterschriebene Bestätigung wird Ihnen anschließend zum selbständigen Upload im Moodlekurs des Sprachenzentrums wieder zurück geschickt.    

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Sprachenzentrums.

Muss ich während meines Auslandsaufenthaltes (z. B. ERASMUS) Studienleistungen im Umfang von 30 Leistungspunkten erbringen, um überhaupt Leistungen anerkannt bekommen zu können?

Nein, Sie müssen für eine Anerkennung keine Mindestpunktzahl aus Ihrem Auslandsaufenthalt mitbringen. Ebenso wie Ihnen theoretisch 30 Leistungspunkte anerkannt werden können, können Sie auch 5 oder gar keine Leistungspunkte erhalten. Bitte informieren Sie sich noch vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes darüber, welche Regeln für die Gewährung von Stipendien, etwa ERASMUS oder über den DAAD gelten. Hier ist es durchaus üblich, dass eine Mindestanzahl von Leistungspunkten gefordert wird. Eine erste Übersicht über die Möglichkeiten am Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft und weiterführende Links finden Sie hier.

Muss ich mich bei einem Studiengangswechsel zwingend für ein höheres Fachsemester bewerben um erbrachte Leistungen anrechnen lassen zu können?

Nein, bereits erbrachte Leistungen können immer angerechnet werden, unabhängig davon, ob Sie sich ins 1. Fachsemester oder in ein höheres Fachsemester immatrikulieren. Die Entscheidung, für welches Fachsemester Sie sich bewerben, sollten Sie deshalb eher an den Zulassungschancen ausrichten: Diese sind bei Bewerbungen für das 1. Fachsemester in der Regel besser zu kalkulieren als für Bewerbungen für höhere Fachsemester. Für die Zulassung zum 1. Fachsemester sind vor allem die Abiturnote und ggf. die Zahl der Wartsemester ausschlaggebend und aufgrund der in etwa konstanten Zahl der Studienplätze und Bewerber ist der NC vergleichsweise stabil. Die Zulassungschancen in höhere Fachsemester hängen unter anderem von der Auslastung des Studiengangs in den betreffenden Fachsemestern, der (stark schwankenden) Zahl der Mitbewerberinnen für dieses Fachsemester und deren Zusammensetzung (Höherstufung innerhalb Studiengang, Studienortwechsel, Studiengangswechsler) sowie ihren bisherigen Studienleistungen, der Abiturnote und ggf. dem Los ab (weitere Informationen dazu hier).        

Unter welchen Voraussetzungen ist die Einstufung in ein höheres Fachsemester des B.A. KMW möglich?

Die Einstufung in ein höheres Fachsemester des B.A. KMW ist möglich, sobald eine Mindestanzahl an Leistungspunkten (LP) im Fachbereich der KMW erbracht wurde. Dies ist eine Einzelfallentscheidung, die einzubringenden LPs sollen in abgeschlossenen Modulen erworben worden sein. Die Anzahl der erbrachten LP ist entscheidend für die Einstufung:

  • Einstufung in das 2. FS (SoSe): 30 LP, davon mindestens 20 LP im Bereich der KMW
  • Einstufung in das 3. FS (WiSe): 60 LP, davon mindestens 40 LP im Bereich der KMW
  • Einstufung in das 4. FS (SoSe): 90 LP, davon mindestens 60 LP im Bereich der KMW
  • Einstufung in das 5. FS (WiSe): 120 LP, davon mindestens 90 LP im Bereich der KMW

Für eine erfolgreiche Bewerbung auf ein höheres Fachsemester muss der vom Prüfungsausschuss ausgehändigte Einstufungsbescheid mit der regulären Online-Bewerbung im Studentensekretariat eingereicht werden. Alle zur Einstufungsprüfung erforderlichen Unterlagen müssen spätestens vier Wochen vor Ablauf der Online-Bewerbungsfrist beim Prüfungsausschuss eingegangen sein.

Durch die erfolgreiche Einstufung (Immatrikulation in den B.A. KMW) ist noch keine Anrechnung der Studienleistungen erfolgt, weshalb anschließend ein Antrag auf Anerkennung der Studienleistungen zu stellen ist (weitere Informationen siehe „Wie verläuft der Anerkennungsprozess?“). Sie stellen also vor der Bewerbung den Antrag auf Einstufung und ggf. nach erfolgreicher Immatrikulation den Antrag auf Anerkennung der Leistungen.

Kann ich mir Leistungen aus einem abgeschlossenen oder abgebrochenen Studium anerkennen lassen?

Ja. Es können sowohl Leistungen aus einem vorangegangenen abgeschlossenen Studium als auch einem abgebrochenen Studium an der Universität Leipzig oder einer anderen Hochschule anerkannt werden. Dies können je nach Inhalt sowohl Kernfach- als auch Wahlbereichs- und Schlüsselqualifikationsmodule sein.

Unterscheiden sich die Voraussetzungen zwischen Winter- und Sommersemester?

In das 1. Fachsemester des B. A. KMW wird grundsätzlich nur im Wintersemester immatrikuliert. Daraus ergibt sich ein Rhythmus, der maßgebend für die Einstufung in höhere Fachsemester ist. So können Bewerberinnen und Bewerber für ein höheres Fachsemester im Wintersemester grundsätzlich nur in das 3. oder 5. Fachsemester einsteigen. Für eine Einstufung im Sommersemester kommen nur das 2. und 4. Fachsemester in Frage.

Ist es notwendig, für den Studiengangwechsel eine Online-Bewerbung einzureichen?

Ja. Wenn Sie in ein höheres Fachsemester wechseln wollen, gelten das Verfahren und die Fristen, welche vom Studentensekretariat veröffentlicht werden. Achtung: Bei einem Wechsel in ein höheres Fachsemester mit Zulassungsbeschränkung liegen die Fristen deutlich früher als für höhere Fachsemester ohne Zulassungsbeschränkung. Für die erfolgreiche Immatrikulation sind eine Zulassung ins gewünschte Fachsemester sowie die Einstufung in das selbe Fachsemester notwendig. Mit nur einem der beiden Bescheide oder bei differierenden Fachsemestern von Zulassung und Einstufung kann keine Immatrikulation erfolgen.

Können aktuell belegte Module auch schon vor deren Abschluss für meinen Antrag auf Einstufung berücksichtigt werden?

Module können erst dann berücksichtigt werden, wenn ein Nachweis vorliegt, dass diese auch tatsächlich bestanden sind. Für eine Vorabprüfung und -einschätzung können die Leistungspunkte zwar beachtet werden, eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt aber ausschließlich bei Vorliegen sämtlicher erforderlicher Nachweise. Da Sie sich um einen Studienplatz für ein höheres Fachsemester an der Universität Leipzig online bewerben müssen und dafür den Einstufungsbescheid noch nicht benötigen, wird empfohlen, sich für eine Vorprüfung mit dem betreffenden Prüfungsausschuss in Verbindung zu setzen.

Welche Dokumente werden für die Einstufung und Anrechnung benötigt?

Angaben zu den jeweils benötigten Formularen finden Sie oben unter "Allgemeines" und im Kontaktformular.

Wie läuft die Bewerbung für ein höheres Fachsemester für ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber ab?

Informationen zum Bewerbungsprozess für Studienbewerbende, die nicht über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder anerkannter Abschluss) verfügen, aber bereits an der Universität Leipzig oder einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben sind und sich für ein höheres Fachsemester im B. A. KMW bewerben wollen, finden Sie auf der Webseite der Stabsstelle Internationales (Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen und Verfahren).

Da der Einstufungsbescheid in diesem Verfahren bereits bei der Bewerbung eingereicht werden muss, stellen Sie bitte möglichst zeitig einen Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester beim Prüfungsausschuss B. A. KMW. Erst auf Grundlage der von Ihnen eingereichten Unterlagen kann entschieden werden, ob eine Einstufung möglich ist und in welches Fachsemester Sie eingestuft werden können. Der weitere Prozess liegt nicht in der Hand des Prüfungsausschusses, sondern beim AAA und dem Studentensekretariat der Universität Leipzig. Erst wenn das AAA vom Studentensekretariat die Information erhält, dass der gewünschte Studienplatz frei ist, wird eine Zulassung ausgesprochen.

Für Studienbewerbende aus China, Vietnam und der Mongolei gelten jeweils gesonderte Regelungen.

Wann erfolgt die Anrechnung meiner Leistungen?

Die eigentliche Anrechnung der der Einstufung zugrundeliegenden Leistungen kann (und muss!) erst nach erfolgreicher Bewerbung und Immatrikulation erfolgen. Hierfür ist ein weiterer Antrag notwendig (siehe oben).

Können Praktika oder Ausbildungen angerechnet werden?

Generell können Praktika angerechnet werden, wenn sie nach einer bestehenden Studienordnung absolviert wurden und zum Themenbereich der KMW passen. Das bedeutet:

  • Wurde ein Pflichtpraktikum während des Studiums an einer anderen Hochschule absolviert und anerkannt, kann dieses ohne Weiteres angerechnet werden.
  • Wurde während, nach oder vor dem Studium an einer anderen Hochschule ein freiwilliges Praktikum absolviert, kann dieses nicht angerechnet werden.
  • Wurde während des Studiums an einer anderen Hochschule ein Pflichtpraktikum absolviert, für das jedoch (z. B. auf Grund des Wechsels an die Uni Leipzig) keine Leistungspunkte erhalten wurden, muss der/die Studierende selbst den/die am Institut für KMW zuständige:n Bereichsbeauftragte:n für das Praktikum kontaktieren und mit diesem/r Rücksprache halten, ob das Praktikum anerkannt wird und ob ggf. ein Praktikumsbericht nachgereicht werden muss. Erkennt der/die Bereichsbeauftragte:r das Praktikum an, können die entsprechenden Leistungspunkte bei der Anrechnung vergeben werden.
  • Das Zusammenrechnen mehrerer Praktika ist ausgeschlossen.
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten im Uni-Kontext (z. B. 1 Jahr Ressortleitung bei studentischen Vereinen wie Mephisto, MTP etc.) können als Praktikum angerechnet werden.

Die Anrechnung von Ausbildungszeiten (auch von Berufsausbildungen) kann je nach ihren KMW-relevanten Anteilen unterschiedlich umfangreich ausfallen: Wenn bspw. eine Ausbildung im Bereich PR/Marketing/Journalismus absolviert wurde, kann diese als langes Praktikum mit 30 LP anerkannt werden. Wenn es sich dagegen z. B. um eine Ausbildung zur/zum Industriekauffrau/Industriekaufmann handelt, kann dies nur als kurzes Praktikum mit 10 LP anerkannt werden, da nur die Monate im Bereich PR/Marketing/Journalismus zählen.

Werden auch Module im Wahlbereich des B. A. KMW anerkannt, die nicht Teil des regulären Wahlbereichsangebots der Geistes- und Sozialwissenschaften sind?

Grundsätzlich unproblematisch ist die Anerkennung jeglicher Module, die zwar nicht im Angebot des freien Wahlbereichs gelistet sind, jedoch einem geistes- und sozialwissenschaftlichen Fach angehören. Da bei vielen Studierenden des B. A. KMW zudem ein großes Interesse an Modulen der Wirtschaftswissenschaften besteht, werden auch diese problemlos im Wahlbereich anerkannt. Module anderer Fachrichtungen werden individuell geprüft.

Die Anerkennung von Modulen im Wahlbereich des B. A. KMW läuft direkt über den Prüfungsausschuss, die Bestätigung anderer Institute ist demnach nicht notwendig.

Sprachkurse des Sprachenzentrums der Universität können nicht im Wahlbereich angerechnet werden, sondern nur im Bereich der Schlüsselqualifikationen (bis max. 10 LP, wenn Sie einen entsprechenden Umfang aufweisen und mit einer Prüfung abschließen).

Ich studiere nicht den B. A. KMW, möchte aber in meinem Studiengang ein Modul anrechnen lassen, das der KMW zuzuordnen ist. An wen muss ich mich wenden?

In diesem Fall wenden Sie sich direkt an den Prüfungsausschuss Ihres eigenen Instituts. Eine Überprüfung und Bestätigung des Moduls durch den Prüfungsausschuss des B. A. KMW ist nicht notwendig. Jedes Institut der Geistes- und Sozialwissenschaften kann selbst entscheiden, welche Module im Wahlbereich anerkannt werden.

Können Sprachkurse des Sprachenzentrums der Universität im BA KMW angerechnet werden?

Ja, Sprachkurse des Sprachenzentrums der Universität können bis zum Umfang von maximal 10 LP im Bereich der Schlüsselqualifikationen angerechnet werden (nicht im Wahlbereich).

Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass der Sprachkurs einen entsprechenden Workload aufweist und mit einer Prüfung abschließt.

Antragstellung

Hier finden Sie Informationen zum Verfahren sowie Vorlagen und Formulare zur Antragstellung.

Um einen Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen im B. A. KMW zu stellen, füllen Sie bitte die notwendigen Vorlagen/Formulare soweit möglich aus. Eine Auflistung der notwendigen Unterlagen für verschiedene Fälle finden Sie oben unter "Allgemeines" sowie im Kontaktformular, die Vorlagen unten unter "Dokumente, Vorlagen, Formulare". Den Antrag reichen Sie über das Kontaktformular (Link unten) ein; halten Sie dabei die notwendigen Unterlagen zum Hochladen bereit.

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme und zur Beantragung von Anrechnungen ausschließlich das Kontaktformular

Beachten Sie die Informationen auf dieser Website und im Formular. Es werden nur vollständig ausgefüllte und mit allen notwendigen Anlagen abgeschickte Anträge bearbeitet.