In diesem Abschnitt finden Sie wichtige Informationen zur Anrechnung Ihrer Studienleistungen, zur Finanzierung und zu Urlaubssemestern. Außerdem erhalten Sie hier Hilfe beim Ausfüllen von Formularen.
Mit ERASMUS+ ist eine Mehrfachförderung im Erasmus-Raum sowohl für ein Studium als auch für Praktika möglich. Studierende haben je Studienstufe 12 Erasmus-Monate, die als Studium und/oder Praktikum absolviert werden können, auch mit Mehrfachaufenthalten.
Weitere Informationen zu einem Studium im europäischen und außereuropäischen Ausland finden Sie auf den Seiten der Stabsstelle Internationales und der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie.
Ich habe eine Zusage für einen Erasmus+ Platz bekommen, was muss ich jetzt tun?
Rechts unter Downloads finden Sie die „Wegzehrung“ der Stabsstelle Internationales der Universität Leipzig. Darin enthalten sind auf Seite 2 eine Checkliste und alle benötigten Unterlagen für den weiteren Prozess.
Einige der Partneruniversitäten verlangen einen „Letter of Nomination”. Diesen erhalten Sie von uns nach einer Nominierung von unserer Seite und einer Zusage von Ihrer Seite (Diesen Letter of Nomination benötigen Sie auch zum Beantragen eines Urlaubssemesters, von Auslands-BAföG etc.).
Was hat es mit den ECTS-Punkten auf sich?
Mit dem ECTS-Punktesystem sollen Studienleistungen, die Studierende im Ausland erbringen, an der Uni Leipzig verrechnet werden. ECTS-Punkte werden unabhängig von Noten der Prüfungsleistungen vergeben. Sie sollen anzeigen, wie viel Arbeitsaufwand ein Kurs bedeutet. ECTS-Punkte sind demnach eine internationale Version der Leistungspunkte.
Wie viele ECTS-Punkte müssen Sie erbringen?
Wir empfehlen pro Auslandssemester etwa 30 ECTS zu erbringen. Dabei können Sprachkurse, die von der Gastuniversität angeboten werden, mit eingerechnet werden. Die ECTS müssen der Stabsstelle Internationales vor dem Auslandsaufenthalt durch das Learning Agreement zugesichert werden und nach dem Auslandsaufenthalt durch die ECTS-Datenabschrift (Transcript of Records) nachgewiesen werden.
Grundsätzlich gilt
- Die Stabsstelle Internationales fordert 30 LP pro Semester als Ziel. Dieses Ziel ist die Vorraussetzung für die finanzielle Förderung. Im Learning Agreement wird dies in Table A1 festgehalten.
- Nicht alle im Ausland erreichten Leistungspunkte müssen oder können angerechnet werden. Welche Kurse auf das eigene Studium anerkannt werden, wird in Table B1 im Learning Agreement festgehalten.
- Die Stabsstelle Internationales geht für ein Erasmus+ Auslandsstudium mit mind. 3 Monaten Dauer von mind. 10 fachwissenschaftlichen ECTS aus, die möglichst mit 5-15 nicht-fachwissenschaftlichen ECTS aufgestockt werden sollten.
- Im Hinblick auf Erasmus+ Auslandspraktika sollten stets Vollzeitpraktika anvisiert werden.
Studienleistungen im Ausland können sowohl für das Kernfach (KMW) als auch für den Wahlbereich erbracht werden. Hauptsächlich soll das Augenmerk natürlich auf KMW liegen.
Anrechnung von Studienleistungen im Bachelor KMW
Die verantwortliche Person für die Anrechnung der Studienleistungen im Bachelor KMW ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Prof. Dr. Christian Pentzold, zuständiger Ansprechpartner ist Dr. Felix Frey. Für Anfragen und Anträge nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Seite zur Anerkennung oder die E-Mail-Adresse bamakmw@uni-leipzig.de.- Anrechnung von Studienleistungen im Master
Für die Anrechnung ist der oder die Prüfungsausschussvorsitzende des jeweiligen Masterstudiengangs verantwortlich. Bitte setzen Sie sich mit ihm bzw. ihr in Verbindung, um die genauen Modalitäten zu klären.
Erfahrungsgemäß scheint es sinnvoll, alle Pflichtmodule in Leipzig zu absolvieren, sodass im Ausland vielmehr vertiefende oder erweiternde Kurse gewählt werden können.
Online Learning Agreement (OLA)
Falls die Partnerhochschule das OLA-System nutzt, laden Sie das vom Prüfungsauschuss geprüfte Learning Agreement (Siehe Schritt 1 & Schritt 2) auf der OLA-Website hoch und schicken das Formular zusätzlich an die Erasmusfachkoordinatorin Frau Prof. Dr. Wolf.
- Wichtiger Hinweis
Des Weiteren ist es möglich, die Leistungen, welche im Ausland erbracht wurden, in Form eines Diploma Supplement im Abschlusszeugnis aufnehmen zu lassen. Bitte wenden Sie sich hierfür an das zuständige Prüfungsamt.
Kann ich mir auch Sprachkurse anrechnen lassen?
Es können für den Bereich der fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationen 10 Leistungspunkte (= 10 ECTS-Punkte) durch den Erwerb von Sprachkompetenz im Rahmen eines Auslandsstudiums erbracht werden. Dafür wird jedoch ein Nachweis in Form einer Prüfung bzw. einer Bescheinigung benötigt, die den Arbeitsaufwand (ECTS-Punkte) und eventuell die Note beinhaltet.
Kann ich mir Sprachkurse, die ich zur Vorbereitung für mein Auslandsstudium am Spracheninstitut der Universität Leipzig belegt habe, anrechnen lassen?
Die 10 Leistungspunkte für die fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationen können durch Sprachkurse am Fachsprachenzentrum abgedeckt werden, sofern das Kursangebot modularisiert ist. Das bedeutet, dass bei den angebotenen Sprachkursen Leistungspunkte vergeben werden müssen und die Kurse mit einer Prüfung abschließen, wo mindestens ein „Bestanden”/„Nicht bestanden” festgestellt wird. Weiterhin dürfen noch keine fakultätsübergreifenden SQ in Höhe von 10 Leistungspunkten erbracht worden sein bzw. parallel belegt werden.
Weitere Möglichkeiten der Anrechnung: SQ 32a – Schlüsselqualifikation Internationale Erfahrung
Die „Internationale Erfahrung“, die an einer Hochschule im Ausland gemacht wurde, kann seit dem Wintersemester 2010/11 mit 10 Leistungspunkten als fakultätsübergreifende Schlüsselqualifikation (SQ 32a) in Studiengängen an der Universität Leipzig angerechnet werden. Um mögliche Leistungen als SQ 32a anerkennen zu lassen, sind folgende Voraussetzungen grundlegend:
- die Leistungen/Kurse sollten mit dem Learning Agreement/Transcript of Records nachgewiesen werden können
- die Leistungen sollten noch nicht durch das Prüfungsamt oder den Prüfungsausschussvorsitzenden angerechnet worden sein
- die Veranstaltung sollte mindestens 6 SWS umfassen und mit mindestens 4,0 („bestanden”) absolviert worden sein
weitere informationen zu SQ 32a
Kann ich meine Bachelor- oder Masterarbeit im Ausland schreiben?
Derzeit ist es leider nicht möglich, die Bachelor- oder Masterarbeit im Ausland zu schreiben, da die Betreuung hier vor Ort stattfinden soll.
Ist es sinnvoll, ein Urlaubssemester zu beantragen?
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Fachsemester weiterzählen, während Sie sich im Ausland befinden, können Sie ein Urlaubssemester beantragen. Auch wenn Sie während Ihres Erasmus-Aufenthaltes als beurlaubt gemeldet sind, können Sie sich Ihre Auslandsleistungen anrechnen lassen. Eine Befreiung vom Semesterbeitrag erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie nachweisen können, dass Sie über den gesamten Semesterzeitraum (Oktober – März bzw. April – September) nicht in Leipzig sind.
Das Stipendiengeld soll Mehrkosten, die Ihnen durch den Auslandsaufenthalt entstehen, abdecken. Die Höhe der Stipendien wird regelmäßig von der EU neu beschlossen. Da die Zahl der Studierenden, die ins Ausland fahren, erst im Oktober feststeht, kann niemand vorab sagen, wie hoch das Stipendium letztendlich für den Einzelnen sein wird.
Die finanzielle Unterstützung ist nach Ländergruppen aufgeteilt:
- Gruppe 1: 600,00 €/Monat (Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich)
- Gruppe 2: 540,00 €/Monat (Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern)
- Gruppe 3: 490,00 €/Monat (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn)
Weitere Informationen zur Förderung
Wann bekomme ich mein Stipendiatengeld?
Da das Auslandsamt der Universität Leipzig eine sehr große Zahl von Erasmus-Studierenden betreut, braucht es für die Bearbeitung der Stipendienanträge einige Zeit. Studierende, die im Wintersemester ins Ausland gehen, erhalten ihr Geld meist im November/Dezember. Studierende, die im Sommersemester an einer Partneruniversität studieren, bekommen ihr Stipendiatengeld meist überwiesen, sobald ihr Learning Agreement sowie die Immatrikulationsbescheinigung vorliegen.
Ich erhalte bereits ein Stipendium einer Stiftung. Kann ich mich trotzdem für das Erasmus+ Stipendium bewerben?
Ja. Dafür benötigt das Akademische Auslandsamt jedoch ein Schreiben der Stiftung, dass diese Ihnen die Förderung für den Zeitraum des Auslandsstudiums trotz der Zahlung des Erasmus-Stipendiums weder kürzt noch aussetzt.
Wie bekomme ich Auslands-BAföG?
Zusätzlich zu Ihrem Erasmus-Stipendiatengeld können Sie Auslands-BAföG beantragen. Die Kriterien hierfür sind andere als die für das „normale“ BAföG. Damit hat das Erasmus-Büro allerdings nichts zu tun.
Hier sind einige wichtige Begriffe und Informationen aufgelistet, die Ihnen beim Ausfüllen von Erasmus-Formularen nützlich sein können.
Erasmus-Code von Leipzig | D LEIPZIG 01 |
Subject Area Code | 32.0 |
Departmental Co-ordinator (Fachkoordinator) | Prof. Dr. Michael Johann (Institut für KMW) |
Institutional Co-ordinator | Dr. Svend Poller (Stabsstelle Internationales) |
Die Entdecker-App
Die App der Stabsstelle Internationales „entdecker – Abenteuer Ausland“ unterstützt Studierende vor, während und sogar nach ihrem Auslandsaufenthalt. Egal ob Studium, Praktikum, Fach- oder Sprachkurs, die entdeckerApp ist Ihr mobiler Begleiter für das Abenteuer Ausland. Informieren Sie sich auf der Entdecker-Website, laden Sie sich die App herunter und starten Sie jetzt mit der Planung.