Die Mitarbeiterinnen des Prüfungsmanagements stellen sich vor und geben wichtige Informationen zu Prüfungen und Abschlussarbeiten.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Prüfungsmanagements stehen Ihnen bei folgenden Anliegen zur Seite:

  • Verbuchung und Veröffentlichung von Noten in AlmaWeb
  • Veröffentlichung von Prüfungsterminen
  • Entgegennahme von Krankschreibungen bei Prüfungen
  • Ausstellen von Zeugnisdokumenten und Leistungsübersichten
  • Ausstellen des Formblattes 5 für das Amt für Ausbildungsförderung
  • Anmeldung und Entgegennahme von Bachelor- und Masterarbeiten
  • Verbuchung von Fremdleistungen (nach Anerkennung durch den Prüfungsausschuss)
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Foto: Colourbox

Saskia Bille

Änderung der Sprechzeiten
Die Sprechzeit am Donnerstag, den 14.11. fällt krankheitsbedingt aus.
Bei dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an meine Kolleginnen 
Frau Thom oder Frau Rülicke, danke.

Abwesenheit 2024

vom 18. bis 22. November

 Saskia Bille

Saskia Bille

Prüfungsmanagerin Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft

Geisteswissenschaftliches Zentrum
Beethovenstraße 15, Raum H 5 0.10
04107 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 35787

Wie erhalte ich eine Notenübersicht / ein Transcript of Records?
Schreiben Sie mir eine E-Mail (oder rufen mich an) mit der Bitte um Ausstellung und Angabe Ihrer Matrikelnummer. Das Dokument steht Ihnen dann im AlmaWeb zum Download zur Verfügung.
Notenübersichten sind in deutscher oder englischer Sprache, auf Modul- oder Lehrveranstaltungsebene und mit oder ohne Unterschrift ausstellbar. Standardmäßig erhalten Sie die deutsche Version auf Lehrveranstaltungsebene ohne Unterschrift.

Wie gehe ich bei Krankheit vor?
Bearbeitungszeiten von Prüfungsleistungen können durch Krankheit ausgesetzt und damit der Abgabetermin verschoben werden. Dafür ist eine Krankschreibung einzureichen (per E-Mail ausreichend). Senden Sie mir bitte Ihre Ausfertigung für den Versicherungsnehmer und schwärzen den Diagnoseschlüssel. Die Meldung muss unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, erfolgen. Sollte sich das Einreichen des Krankenscheins verzögern, z. B. durch Postversand seitens der Praxis oder andere Hinderungsgründe, die Sie nicht zu vertreten haben, melden Sie mir dies bitte vorab.
Bitte nennen Sie bei der Zusendung folgende Informationen: Modul(nummer), Veranstaltung, Dozierende/r und den Abgabetermin. Sie und Ihre Dozierenden erhalten anschließend von mir eine Antwort mit dem neuen Abgabetermin.

Wie melde ich mich für Prüfungen an und ab?
Das Vorgehen und die Fristen zu An- und Abmeldungen für Modulprüfungen finden Sie auf der Seite zur Moduleinschreibung
Nach Ablauf der Abmeldefrist ist der Rücktritt von Prüfungen nur aus wichtigem Grund möglich. Dafür ist schriftlich ein begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen und die Genehmigung durch diesen nötig. Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Grund muss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. 
(siehe Thema „Wie gehe ich bei Krankheit vor?“)

Was passiert, wenn ich eine Modulleistung nicht bestanden habe?
Eine nicht bestandene Modulprüfung kann einmal innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches wiederholt werden. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Ergebnisses. 
Die erste Wiederholungsprüfung (= 2. Prüfungsversuch) kann entweder noch im gleichen Semester, im Folgesemester oder zum nächsten regulären Prüfungstermin nach einem Jahr stattfinden. Nach Ablauf der Jahresfrist gilt der Wiederholungsversuch als nicht bestanden, soweit der/die Studierende nicht angetreten ist. 
Eine zweite Wiederholungsprüfung (= 3. und letzter Prüfungsversuch) kann nur auf Antrag zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden. 
Die Anmeldung zu allen Wiederholungsprüfungen erfolgt durch das Prüfungsmanagement.
Wird die zweite Wiederholungsprüfung nicht bestanden, ist die Modulleistung endgültig nicht bestanden und kann nicht mehr wiederholt werden.

Hinweis zum Nichtbestehen von Pflicht- und Wahl(pflicht)modulen
Ist eine Modulprüfung eines Pflichtmoduls im Kernfach endgültig nicht bestanden, ist auch die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden. Es folgt die Exmatrikulation. 

Ist eine Modulprüfung in einem Wahlpflichtmodul des Kernfaches endgültig nicht bestanden, kann dies durch das Bestehen eines anderen belegbaren Wahlpflichtmoduls des Kernfaches ersetzt werden. Gibt es keine anderen belegbaren Wahlpflichtmodule, ist auch die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden. Es folgt die Exmatrikulation.

Ist eine Modulprüfung in einem Wahlbereichsmodul endgültig nicht bestanden, kann diese durch Bestehen eines anderen Moduls des Wahlbereiches ersetzt werden.

Rechte & Pflichten von Studierenden bei Nichtbestehen einer Prüfungsleistung
Wurde eine Prüfungsleistung mit „nicht bestanden/5,0“ bewertet, können Sie sich vertrauensvoll zur Beratung des weiteren Vorgehens an das Prüfungsmanagement wenden.

Ihre Rechte
Akteneinsicht für schriftliche Prüfungsarbeiten innerhalb eines Jahres nach abgeschlossener Bewertung durch einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss.

Überdenkungsverfahren kann auf Anfrage seitens der/des Prüfenden durchgeführt werden und meint das erneute Beurteilen der Prüfungsleistung aufgrund begründeter Einwände.

Widerspruchsrecht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie (im Prüfungsmanagement) einzulegen. Ein Widerspruch muss begründet sein.

Ihre Pflichten
Informations- und Mitwirkungspflicht. Informieren Sie sich über die Regelungen Ihrer Prüfungs- und Studienordnung sowie sonstiger Informationen seitens Universität, Fakultät und Institut.

Rügeobliegenheit. Wird ein offensichtliches Problem vor, während oder nach der Prüfung bekannt, ist das anzuzeigen. Wird eine zumutbare unverzügliche Rüge nicht geäußert, sind die Folgen in Kauf zu nehmen und auf den Mangel kann sich später nicht mehr berufen werden.
Beispiele: Lärm, Unruhe im Prüfungsraum, Temperatur, Gerüche, fehlerhafte Aufgabenstellung…

Unterlassen von Störungen.

Täuschungsverbot.

Was passiert nach der Abgabe meiner Abschlussarbeit?
Die Bachelor- oder Masterarbeit wird an die Gutachtenden versendet, die innerhalb von 6 Wochen die Begutachtung und Bewertung vornehmen. Sobald ein Gutachten eingeht, finden Sie dazu einen Hinweis in der BA-/MA-Modulübersicht. Liegen beide Gutachten vor, sehen Sie die Bewertung Ihrer Abschlussarbeit im AlmaWeb.
Sollte Ihr AlmaWeb-Zugang nach Exmatrikulation bereits beendet sein, erhalten Sie diese Informationen auf Anfrage per E-Mail oder telefonisch direkt von mir.
Auf Antrag, also Anfrage per E-Mail, sende ich Ihnen die Gutachten zur Einsicht per E-Mail zu.

Wie und wann erhalte ich mein Abschlusszeugnis?
Sind alle erforderlichen Prüfungsleistungen erfolgreich abgeschlossen, erstelle ich Ihre Zeugnisunterlagen. In der Regel ist die Abschlussarbeit, beim Bachelor KMW auch das Pflichtpraktikum, die letzte Prüfungsleistung. Sollte ein anderes Modul Ihre letzte Prüfungsleistung sein, melden Sie sich bitte bei Modulabschluss bei mir.
Sobald das Zeugnis fertiggestellt ist, erhalten Sie von mir eine Benachrichtigung per E-Mail. Daraufhin kommen Sie entweder zur Abholung vorbei oder das Zeugnis wird per Einschreiben mit Rückschein versendet.

Allgemeines

Informationen zur Anmeldung
Das passende Anmeldeformular für Ihren Studiengang finden Sie weiter unten auf der Seite.
Füllen Sie den Anmeldebogen aus, unterschreiben selbst und lassen Erst- und Zweitbetreuung unterschreiben. Anschließend senden Sie die Anmeldung per E-Mail (oder per Briefkasteneinwurf oder per Post) an mich.
Für die Anmeldung zum Wintersemester (= Bearbeitungsbeginn Oktober) ist die Zusendung bis zum 30. September möglich und für die Anmeldung zum Sommersemester (= Bearbeitungsbeginn April) ist die Zusendung bis zum 31. März möglich.
Sobald die Abschlussarbeit angemeldet ist, erhalten Sie eine automatische Benachrichtigung über AlmaWeb. Eine separate E-Mail-Bestätigung erfolgt nicht.
Hinweis für Studierende des B.A. KMW, M.A. KMW und M.A. CM:
Denken Sie bitte daran, sich für das Semester auch in das passende Kolloquium (06-005-1132/-555/-541) einzuschreiben, da dieses Modul begleitend zur Abschlussarbeit belegt werden muss.

Eigenständigkeits- / Selbstständigkeitserklärung
Die Prüfungsordnungen verwenden folgenden Wortlaut:
Mit der Arbeit hat der/die Prüfungskandidat/in zu versichern, dass er/sie seine/ihre Arbeit (...) selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.
Ergänzend zur digitalen Kopie lautet es weiter:
Mit der Arbeit hat der/die Prüfungskandidat/in zu versichern, dass die elektronische Version mit der gedruckten Version übereinstimmt.

Für die Erstellung der Erklärung, können Sie diese Anforderungen für sich umformulieren.

Informationen zur Abgabe
Die Abgabe erfolgt spätestens zum errechneten Abgabetermin (siehe AlmaWeb) bis 23:59 Uhr.
Eine frühere Abgabe ist ebenfalls möglich.
Bringen Sie zur Abgabe die geforderte Anzahl an gebundenen Druckexemplaren,
inklusive mindestens einer digitalen Kopie (CD oder USB-Stick) mit.
Die persönliche Abgabe im Prüfungsmanagement ist während der Sprechzeiten und mittwochs nach Absprache möglich.
Sollte der Abgabetermin außerhalb der Sprechzeiten liegen oder Ihnen das persönliche Abgeben aus Gründen nicht möglich sein, können Sie alternativ die postalische Abgabe 
oder den Einwurf in den Fristenbriefkasten (siehe unten) nutzen.
Beachten Sie dabei bitte die Adressierung des Umschlags/der Umschläge an das Prüfungsmanagement (NICHT an das Institut oder die Gutachtenden)!
Es wird keine Eingangsbestätigung für die (postalische bzw. Einwurf-) Abgabe versandt. Ob die Arbeit angekommen ist, entnehmen Sie bitte dem Bearbeitungsstatus der Abschlussarbeit im AlmaWeb. Dieser wird nach wirksamer Abgabe von In Bearbeitung auf Abgegeben geändert.

Anzahl der Druckexemplare
Drei Exemplare für
B.A. Kommunikations- und Medienwissenschaft (PO 2012)
M.A. Kommunikations- und Medienwissenschaft (PO 2009)
M.A. Journalistik
M.Sc. Journalismus

Sollte die Arbeit aufgrund der Verwendung von vertraulichen Daten mit einem Sperrvermerk versehen sein, wird kein drittes Exemplar (für die Veröffentlichung im Archiv) benötigt.

Zwei Exemplare für
B.A. Kommunikations- und Medienwissenschaft (PO 2019)
M.A. Kommunikations- und Medienwissenschaft (PO 2018)
M.A. Communication Management (PO 2021)
M.A. Global Mass Communication

Postalische Abgabe von Abschlussarbeiten an:
Universität Leipzig
Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie
Studienbüro, Prüfungsmanagement (PF 160022)
z.H. Frau Bille
Beethovenstraße 15
04107 Leipzig

oder Einwurf in den Fristenbriefkasten in der Goethestraße 6 an:
Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie
Studienbüro, Prüfungsmanagement (PF 160022)
z.H. Frau Bille

Bei der Versendung per Post und dem Einwurf in den Fristenbriefkasten gilt der Poststempel als Abgabetag, unabhängig vom Eingang im Prüfungsmanagement.

Bachelorarbeit

B.A. Kommunikations- und Medienwissenschaft
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Anmeldung zur Bachelorarbeit
PDF 222 KB

 

Masterarbeit

M.A. Kommunikations- und Medienwissenschaft
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Anmeldung Masterarbeit M.A. Kommunikations- und Medienwissenschaft
PDF 249 KB

 

M.A. Communication Management
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Anmeldung Masterarbeit M.A. Communication Management
PDF 670 KB

 

M.Sc. Journalismus
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Anmeldung Masterarbeit M.Sc. Journalismus
PDF 80 KB

 

M.A. Global Mass Communication
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Anmeldung Masterarbeit M.A. Global Mass Communication
PDF 223 KB

  • B.A. Kommunikations- und Medienwissenschaft
  • M.A. Kommunikations- und Medienwissenschaft
  • M.A. Journalistik / M.Sc. Journalismus
  • M.A. Communication Management
  • M.A. Global Mass Communication
  • Wahlbereich Kommunikations- und Medienwissenschaft
  • Wahlfach Kommunikations- und Medienwissenschaft
  • Wahlfach Buchwissenschaft
  • Wahlfach Crossmedia Journalismus

Die telefonische Erreichbarkeit besteht vorrangig im Rahmen der Sprechzeiten.
Bitte richten Sie Ihre Anliegen außerhalb dieser Zeiten per E-Mail an mich!

IN DER VORLESUNGSZEIT (14.10.2024 - 08.02.2025)

Dienstag       13:00 – 17:00 Uhr 

Donnerstag   09:00 – 12:00 Uhr
                       13:00 – 15:30 Uhr

 

IN DER VORLESUNGSFREIEN ZEIT (09.02.2025 - 06.04.2025)

Dienstag       13:00 – 17:00 Uhr

 

für das Wintersemester 2024/2025

Bachelor Kommunikations- und Medienwissenschaft
PDF 11 KB

veröffentlicht am 06.11.2024

Master Kommunikations- und Medienwissenschaft
PDF 15 KB

veröffentlicht am 01.11.2024

Master Communication Management
PDF 121 KB

veröffentlicht am 07.11.2024

Master Journalistik / Journalismus (folgt)

 

Janina Rülicke

Abwesenheit & wichtige Informationen:

 

Verlegung der Sprechstunde

Die Sprechstunde vom 26.11.2024 wird auf Montag, 25.11.2024 in der Zeit von 13.00-16.00 Uhr verlegt.

Janina Rülicke

Prüfungsamanagerin Institut für Politikwissenschaft

Geisteswissenschaftliches Zentrum
Beethovenstraße 15, Raum 4.109
04107 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 37027

Sprechzeiten
Sprechzeiten im Raum 5.002

  • B.A. Politikwissenschaft
  • M.A. Politikwissenschaft
  • M.A. European Integration in East Central Europe
  • Wahlbereich Politikwissenschaft
  • Wahlfach Politikwissenschaft

In der Vorlesungszeit

Dienstag        13:00 – 16:00 Uhr im Raum 5.002


In der Vorlesungsfreien Zeit

Dienstag         13:00 – 16:00 Uhr im Raum 5.002

Anmeldung Bachelorarbeit
PDF 303 KB

Anmeldung Masterarbeit
PDF 251 KB

 

Das Einreichen der Abschlussarbeiten kann persönlich oder per Post erfolgen. Zur Fristwahrung muss das Versenden (Poststempel) spätestens am letzten Abgabetermin erfolgen. Für den Paket- bzw. Päckchenversand ist die nebenstehende Postadresse zu verwenden. Eine fristgemäße Abgabe ist ausserhalb der regulären Sprechzeiten nach Terminvereinbarung möglich. Vorfristige Abgaben sollten dagegen während der Sprechzeit erfolgen. Im Ausnahmefall kann der Fristenbriefkasten in der Goethestraße 6 genutzt werden. Die Abschlussarbeiten sind dort verpackt und adressiert einzuwerfen. Nach dem Einreichen erfolgt eine Aktualisierung von Bearbeitungsstatus (von "In Bearbeitung" in "Abgegeben"), Abgabedatum und die Erfassung des Themas der Abschlussarbeit. Diese Angaben sind in AlmaWeb abrufbar.

 

Simone Müller

Informationen von Frau Müller finden sie auf ihrer Seite.

Mehr erfahren

 Simone Müller

Simone Müller

Prüfungsmanagerin Institut für Soziologie

Geisteswissenschaftliches Zentrum
Beethovenstraße 15, Raum 3109
04107 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 35640

  • B.A. Soziologie
  • M.A. Soziologie
  • Wahlbereich Soziologie
  • Wahlfach Soziologie

Montag         13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag        13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag    09:00 – 11:00 Uhr
Freitag           09:00 – 11:00 Uhr

 

Alle Informationen zur Prüfungsstelle der Soziologie finden Sie auf der Seite des Institutes.

Prüfungsstelle Soziologie

Karin Thom

Abwesenheit & wichtige Informationen:

 

Veränderte Sprechzeit am 26.11.2024: 15.00 bis 17.30 Uhr

 

Abwesenheit: 23.12.2024 bis 02.01.2025

Eine persönliche Abgabe von Abschlussarbeiten ist vom 23.12.2024 bis 02.01.2025 nicht möglich. In diesem Zeitraum müssen fristgerecht einzureichende Abschlussarbeiten per Post versendet werden. Zur Wahrung der Frist gilt der Poststempel. Am 02.01.2025 könnte der Fristenbriefkasten der UL genutzt werden. Weiteres steht auf der Homepage unter "Informationen zu Abschlussarbeiten".

 

Karin Thom

Prüfungsmanagerin Institute für Kulturwissenschaften, Philosophie & Global and Europen Studies Institute

Geisteswissenschaftliches Zentrum
Beethovenstraße 15, Raum H5 0.03
04107 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 35637

  • B.A. Philosophie
  • B.A. Kulturwissenschaften
  • M.A. Philosophie
  • M.A. Logik
  • M.A. Kulturwissenschaften
  • M.A. European Studies
  • M.A. Global Studies
  • Wahlbereich Philosophie
  • Wahlbereich Kulturwissenschaften
  • Wahlfach Philosophie
  • Wahlfach Ethik
  • Wahlfach Kulturwissenschaften
  • (Magisterstudiengang HF/NF Philosophie)
  • (Magisterstudiengang HF/NF Kulturwissenschaften)

In der Vorlesungszeit

Dienstag        13:00 – 17:30 Uhr 

Donnerstag    09:00 – 11:30 Uhr
                        13:00 – 15:30 Uhr 

 

In der vorlesungsfreien Zeit

Dienstag        13:00 – 17:30 Uhr

 

Die Annullierung nicht bestandener Prüfungen für die Semester SoSe 2020, WiSe 2020/21 und SoSe 2021 (pandemiebedingte Sonderregelung) erfolgt manuell oder automatisch. Bei der automatischen Annullierung ist die Korrektur der Note und des Prüfungsversuchszählers am nächsten Tag in AlmaWeb erfolgt. Mit der Verbuchung der nicht bestandenen Prüfung wird zugleich eine Neuanmeldung zur Prüfung vorgenommen. Der Anmeldestatus kann in AlmaWeb eingesehen werden.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, BAföG-Formulare u. ä. können elektronisch zugesendet werden.

Wichtige Informationen werden nicht nur an die studentische E-Mail-Adresse sondern auch über AlmaWeb per Systemnachricht gesendet.

 

Wiederholungsprüfung

Siehe § 4, § 15 bzw. § 19 der Prüfungsordnung für den jeweiligen Bachelor- bzw. Masterstudiengang und Sächsisches Hochschulgesetz vom 31. Mai 2023, zuletzt geändert am 31.01.2024, § 36 (3) und (4) sowie § 21.

 

Die 1. Wiederholungsprüfung muss beim Prüfungsmanagement schriftlich angemeldet werden. Sie muss innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe absolviert werden.

 

Eine 2. Wiederholungsprüfung muss beim Prüfungsmanagement schriftlich beantragt werden. Sie muss spätestens zum nächstmöglichen Prüfungstermin absolviert werden. Werden die Wiederholungsfristen versäumt, gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden. 

Handelt es sich um ein Pflichtmodul des Kernfaches gilt die Bachelorprüfung als endgültig nicht bestanden. Es erfolgt die Exmatrikulation. Handelt es sich um ein Pflichtmodul des Wahlfaches gilt das Wahlfach als nicht abgeschlossen und das Wahlfach kann nicht erneut belegt werden. Es erfolgt keine Exmatrikulation.

Handelt es sich um ein Wahlpflichtmodul des Kernfaches oder Wahlfaches kann es durch Bestehen eines anderen Wahlpflichtmoduls ersetzt werden. Es erfolgt keine Exmatrikulation. Sind alle möglichen Wahlpflichtmodule des Kernfaches endgültig nicht bestanden, ist auch die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden. Es erfolgt die Exmatrikulation. Sind alle möglichen Wahlpflichtmodule des Wahlfaches endgültig nicht bestanden, gilt das Wahlfach als nicht abgeschlossen. Das Wahlfach kann nicht erneut belegt werden. Es erfolgt keine Exmatrikulation.

Handelt es sich um ein Wahlbereichsmodul kann es durch das Bestehen eines anderen Wahlbereichsmodul ersetzt werden. Es erfolgt keine Exmatikulation.

 

Vorstehenden Ausführungen und Rechtsfolgen gelten auch für den Fall, wenn Sie sich selbst exmatrikulieren lassen. Auch bei einer eigenverantwortlichen Exmatrikulation bleiben laufende Prüfungsverfahren mit ihren Prüfungsfristen bestehen, werden durch eine Exmatrikulation nicht unterbrochen.

Überschreitung der Regelstudienzeit

Siehe Sächsisches Hochschulgesetz vom 31. Mai 2023, zuletzt geändert am 31.01.2024, § 34, § 36 (3) und (4) und § 21 (2), (4), (5).
Bei Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als 4 Semester gelten alle bis dahin nicht abgelegten Prüfungen als erstmalig nicht bestanden. Werden die Wiederholungsfristen versäumt, gelten die Prüfungen als endgültig nicht bestanden. Zeiten über die Mitwirkung als gewählter Vertreter bzw. gewählte Vertreterin eines studentischen Gremiums können dabei, unter Vorlage der entsprechenden Nachweise, berücksichtigt werden.

Leistungsübersichten

in Deutsch und/oder Englisch werden auf Anfrage in AlmaWeb zur Verfügung gestellt.

Erforderliche Leistungsübersichten mit Unterschrift können persönlich abgeholt bzw. werden per Briefpost versendet.

 

Prüfungsergebnisse

können in AlmaWeb eingesehen werden. Bei Unstimmigkeiten wird eine Klärung ausdrücklich empfohlen.

 

Modulbelegung

Bei der Modulbelegungsplanung und der Moduleinschreibung über TOOL ist zu beachten, dass bereits bestandene Module nicht nochmals belegt werden dürfen. Das gilt auch für Module, die aus vergangenen Semestern noch nicht abgeschlossen sind. 

Ist eine Einschreibung in ein Modul vorgenommen worden und es ist nicht beabsichtigt dieses Modul abzuschließen, wird dringend empfohlen, eine fristgemäße Modulabmeldung (bis 4 Wochen vor Vorlesungsende) in AlmaWeb vorzunehmen. Erfolgt keine Modulabmeldung bleiben die geltenden Prüfungs- und Wiederholungsfristen bestehen, auch wenn ein Wahlbereichs-, Wahlpflicht- bzw. SQ-Modul durch ein anderes Modul dieses Bereiches erstetzt wird. Diese Fristen würden auch durch eine eigenverantwortliche Exmatrikulation weiterhin gelten.

 

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) / Ärztliche Atteste

müssen innerhalb von 3 Werktagen im Prüfungsmanagement eingereicht bzw. zugesendet werden. Sie gelten als triftiger Grund beim Fehlen am Prüfungstermin und bei häuslichen Prüfungsleistungen als Grund für das Aussetzen der Bearbeitungszeit. Verzögert sich das Zusenden ohne Ihr Verschulden, ist zur Fristwahrung vorab eine Information per Email erforderlich. Mit Einführung der elektronischen AU (eAU) entfällt das Exemplar für den Arbeitgeber. Stattdessen ist von den Studierenden das Versichertenexemplar als Nachweis einzureichen, auf dem der Diagnoseschlüssel nicht erkenntlich sein soll.

 

Nachholtermin

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen / ärztlichen Atteste sind unter Angabe der Matrikelnummer und der Modulnummer innerhalb von 3 Werktagen im Prüfungsmanagement einzureichen. Eine gesonderte Anmeldung zum Nachholtermin ist nicht erforderlich. Wird kein zeitnaher Nachholtermin für das Modul angeboten, erfolgt die Anmeldung in AlmaWeb zum nächstmöglichen Prüfungstermin.

 

Zeugnisdokumente

werden bei Vorlage aller erforderlichen Leistungen in der Regel ohne gesonderte Beantragung erstellt. Stellt ein Wahlbereichsmodul eines anderen Faches die letzte Prüfungsleistung dar, ist eine Information seitens des Studierenden an das Prüfungsmanagement notwendig.

Wurden mehr als die erforderlichen Leistungspunkte erbracht, ist das ANTRAGSFORMULAR ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
PDF 110 KB
 auszufüllen.

Nach Fertigstellung wird über AlmaWeb eine Systemnachricht versendet und über die Abholung während der Sprechzeit informiert. Auf Anfrage werden sie auch unter Angabe der Anschrift per Post (Einschreiben/Rückschein) versendet. Sollte kein Immatrikulationsstatus mehr vorliegen, wird ein Nachfragen beim Prüfungsmanagament empfohlen.

 

Masterbewerbungen

Eine Leistungsübersicht mit einer Prognose über den voraussichtlichen Studienabschluss kann im Prüfungsmanagement beantragt werden. Dafür ist zuvor eine Mitteilung per Email notwendig, welche Module (Modulnummer) evtl. aus den vergangenen Semestern noch offen sind und welche Module (Modulnummer) im aktuellen Semester belegt werden.

 

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Informationen sowie der Antrag zur Leistungsanrechnung stehen auf der Seite der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie.

 

Studien- und Prüfungsordnungen

können in den Amtlichen Bekanntmachungen eingsehen werden.

 

 

Bachelor-, Master- bzw. Magisterarbeiten

Die Beantragung erfolgt mittels Antragsformular (siehe Formulare). Die Anmeldefristen stehen unter "Termine und Fristen". Die Anträge können persönlich während der Sprechzeit, über den Briefkasten neben der Bürotür, postalisch bzw. per Email als Anhang (unter Nutzung der studentischen Email-Adresse) beim Prüfungsmanagement eingereicht werden. Zuvor muss eine Absprache mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer erfolgt sein. Für die Anmeldung ist das Ausfüllen des 1. Abschnittes erforderlich. Anmeldeschluss für das Wintersemester 2024/25 ist am 14.11.2024, 15.30 Uhr. (In begründeten Ausnahmefällen kann von den Fristen abgewichen werden. Dafür können Sie mich zu einem Vorgespräch kontaktieren.) Die eingegangenen Anträge werden in AlmaWeb registriert und es wird eine Systemnachricht versendet.

 

Die offizielle Themenübergabe erfolgt per Email an die studentische Email-Adresse.

 

Der Abgabetermin für die Bachelor- bzw. Masterarbeit steht in AlmaWeb unter "Anmeldungen" bzw. auch unter "Meine Prüfungen". Der Termin wird aktualisiert, wenn z. B. fristgemäß innerhalb von 3 Werktagen ein Krankenschein eingereicht wird. Die Bearbeitungszeit wird für diese Zeit ausgesetzt. Überschreiten wiederholte Krankschreibungen die Dauer von 50 % der lt. Prüfungsordnung geltenden Bearbeitungszeit müsste die angemeldete Abschlussarbeit bei Vorlage einer weiteren Krankschreibung in einen Rücktritt umgedeutet werden, bzw. es wird auf die Möglichkeit eines Rücktritts hingewiesen. Sollte eine langfristige dauerhafte Erkrankung/Beeinträchtigung vorliegen, kann die Möglichkeit der Beantragung eines Nachteilsausgleiches geprüft werden.

Die Prüfungsordnungen räumen die Möglichkeit ein (Ausnahme Masterstudiengang Global Studies, Bachelorstudiengang Sozialwissenschaften und Philosophie), die Bearbeitungszeit auf begründetem Antrag
PDF 177 KB
zu verlängern. Detaillierte Informationen stehen im § 19 (Ausnahme Master Logik § 18) der jeweiligen Prüfungsordnung

Die Studierenden des Magisterstudienganges erhalten eine Systemnachricht über AlmaWeb.

Fällt der Abgabetermin auf ein Wochenende bzw. einen Feiertag ist der darauffolgende nächste Arbeitstag der Abgabetermin.

 

Das Einreichen der Abschlussarbeiten kann persönlich oder per Post erfolgen. Zur Fristwahrung muss das Versenden (Poststempel) spätestens am letzten Abgabetermin erfolgen. Für den Paket- bzw. Päckchenversand ist die nebenstehende Postadresse zu verwenden. Eine fristgemäße Abgabe ist außerhalb der regulären Sprechzeiten nach Terminvereinbarung möglich. Vorfristige Abgaben sollten dagegen während der Sprechzeit erfolgen. Im Ausnahmefall kann der Fristenbriefkasten in der Goethestraße 6 genutzt werden. Die Abschlussarbeiten sind dort verpackt und adressiert einzuwerfen. Die Angaben über die Anzahl der erforderlichen Druckexemplare und elektronischen Version kann dem Antragsformular entnommen werden. Nach dem Einreichen erfolgt eine Aktualisierung von Bearbeitungsstatus (von "In Bearbeitung" in "Abgegeben"), Abgabedatum und die Erfassung des Themas der Abschlussarbeit. Diese Angaben sind in AlmaWeb abrufbar.

 

Weitere Informationen zu Abschlussarbeiten befinden sich auf den Homepages der Institute Philosophie und Kulturwissenschaften.

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