Das dritte Studienjahr im Masterstudiengang Journalismus ("Praxisphase") besteht aus einem journalistischen Volontariat in einer Medienredaktion. Es dauert mindestens neun, in der Regel zwölf Monate. Die Studierenden werden befähigt, als Redakteurinnen und Redakteure in einem Medienunternehmen zu arbeiten.
Das mindestenes neunmonatige Volontariat ist an einen Volontariatsarbeitsvertrag gebunden und findet in einer Redaktion statt, die journalistische Inhalte herstellt und Volontärinnen und Volontäre anzuleiten vermag.
Während des Volontariats werden die Studierenden in verschiedene Tätigkeitsfelder eingeführt, insbesondere in die der Nachrichtenredaktion sowie eines Themen- oder Fachressorts.
Über die Anerkennung äquivalenter Ausbildungen in Medienredaktionen insbesondere im Ausland entscheidet der Prüfungsausschuss. Ein bereits vor dem Studium absolviertes journalistisches Volontariat wird anerkannt, wodurch sich die Studiendauer von drei auf zwei Jahre reduziert.
Es müssen folgende Nachweise erbracht werden:
- Die Studierenden müssen einen detaillierten Volontariatsbericht erstellen, in dem die Organisation, der Einsatzbereich sowie die Aufgaben und geleisteten Tätigkeiten beschrieben sind.
- Ein Mitglied der Geschäftsführung der Organisation muss eine Bestätigung über die Dauer und den Inhalt des Volontariats sowie die Angaben des Volontariatsberichts ausstellen.
Der Journalismus-Studiengang steht mit rund 40 Medienredaktionen in permanentem Austausch, um die Studierenden bei der Bewerbung um einen Volontariatsplatz zu unterstützen.
Diese Kooperationen sind über Jahre gewachsen und stellen ein wichtiges Standbein des Studiengangs dar. Unter den renommierten Medienhäusern befinden sich überregionale und regionale Tageszeitungen, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Nachrichtenagenturen, Redaktionsnetzwerke und Produktionsfirmen.
Ansprechpartner für alle Fragen zum Volontariat ist Dr. Uwe Krüger.